Das Bundeslagebild „Korruption“ enthält Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in diesem Kriminalitätsbereich. Die kriminologische Forschung definiert den Begriff „Korruption“ als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täterinnen und Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.