Das Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ beschreibt die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in diesen Phänomenbereichen im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) und betrachtet neben der sexuellen Ausbeutung und Arbeitsausbeutung auch die in Deutschland bekannt gewordenen Fälle der Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei, des Menschenhandels zum Zweck der Begehung strafbarer Handlungen sowie der Zwangsheirat. Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit liegt ein besonderes Augenmerk auf minderjährigen Opfern.