PKS 2017 - Bedeutung, Inhalt, Aussagekraft
Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen.
Nicht enthalten sind
- Staatsschutzdelikte
- Verkehrsdelikte
- Ordnungswidrigkeiten
- Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z. B. Finanz- und Steuerdelikte) und
- Straftaten, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.
Die PKS für die Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundeskriminalamt auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden tabellarisch und grafisch aufbereitet und kommentiert.
Seit dem Berichtsjahr 2014 erscheint das PKS-Jahrbuch nicht mehr als Printausgabe, sondern wird ausschließlich online im Internet präsentiert.
Als Ergänzung zu den PKS-Jahrbüchern (Gesamtausgaben) ab 1953 werden dazugehörige PKS-Zeitreihen, die auf der PKS-Datenbank des Bundeskriminalamtes basieren, für den Zeitraum ab 1987 in elektronischer Form angeboten.
Zusätzlich wurde ab dem Berichtsjahr 2013 das Informationsangebot zur PKS um eine Vielzahl von Statistiken erweitert.
Hinweis:
Die Nutzung der Daten (vollständig oder auszugsweise) ist nur mit Quellenangabe (PKS Bundeskriminalamt, Angabe des Berichtsjahres, Angabe der Version) zulässig.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
Seit dem Berichtsjahr 2014 werden die PKS-Tabellen (Standard und BKA) sowie die PKS-Zeitreihen nicht mehr im PDF-Format sondern als Excel- und CSV-Dateien eingestellt.
Ab dem Berichtsjahr 2015 stellen wir Ihnen Kurzinformationen zu den einzelnen Bundesländern und der Bundesrepublik als PDF-Dateien zur Verfügung, die Sie interaktiv aufrufen können.
PKS 2017 - Änderungsnachweis (PDF, 199KB) |
Kurzinformationen zu den Bundesländern |