Bundeskriminalamt (BKA)

PKS 2019 Interpretationshilfen

Hier finden Sie Informationen, die bei der Betrachtung der PKS-Daten berücksichtigt werden sollten.

Die Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS-Richtlinien) sind die zwischen Bund und Ländern getroffenen verbindlichen Vereinbarungen für die Erfassung der Daten der PKS.

Nutzungshinweis

Die Nutzung der Daten (vollständig oder auszugsweise) ist nur mit Quellenangabe (PKS Bundeskriminalamt, Angabe des Berichtsjahres, Angabe der Version) zulässig.

Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0

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