Bundeskriminalamt (BKA)

PKS – Bedeutung, Inhalt, Aussagekraft

PKS - Bedeutung, Inhalt, Aussagekraft

Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen.

Nicht enthalten sind

  • Staatsschutzdelikte
  • Verkehrsdelikte
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z. B. Finanz- und Steuerdelikte) und
  • Straftaten, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

Hinweise

Das PKS-Jahrbuch (Band 1 bis 4) für die Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundeskriminalamt auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden tabellarisch und grafisch aufbereitet und kommentiert.

Seit dem Berichtsjahr 2014 erscheint das PKS-Jahrbuch nicht mehr als Printausgabe, sondern wird ausschließlich online im Internet präsentiert.

Als Ergänzung zu den PKS-Jahrbüchern (Gesamtausgaben) ab 1953 werden PKS -Zeitreihen, die auf der PKS-Datenbank des Bundeskriminalamtes basieren, für den Zeitraum ab 1987 in elektronischer Form angeboten.

Zusätzlich wurde ab dem Berichtsjahr 2013 das Informationsangebot zur PKS um eine Vielzahl von Statistiken erweitert.

Seit dem Berichtsjahr 2014 werden die PKS-Tabellen sowie die PKS Zeitreihen nicht mehr im PDF-Format sondern als Excel- und CSV-Dateien eingestellt.

Ab dem Berichtsjahr 2015 stellen wir Ihnen ausgewählte Informationen zu den einzelnen Bundesländern und der Bundesrepublik als PDF-Dateien zur Verfügung, die Sie interaktiv aufrufen können.

Die Erstellung und damit verbunden die Veröffentlichung der einzelnen Broschüren/Dateien zur PKS geschieht fortlaufend. Der tatsächliche bzw. der geplante Veröffentlichungszeitpunkt der einzelnen Dateien sowie durchgeführte Aktualisierungen sind im Dokument „Änderungsnachweis“ abrufbar.

Informationen zur PKS in englischer Sprache finden Sie auf dem englischen Webauftritt des Bundeskriminalamtes.

Nutzungshinweis

Die Nutzung der Daten (vollständig oder auszugsweise) ist nur mit Quellenangabe (PKS Bundeskriminalamt, Angabe des Berichtsjahres, Angabe der Version) zulässig.

Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0

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