Bundeskriminalamt (BKA)

PKS – Bedeutung, Inhalt, Aussagekraft

PKS - Bedeutung, Inhalt, Aussagekraft

Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen.

Nicht enthalten sind

  • Staatsschutzdelikte
  • Verkehrsdelikte
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z. B. Finanz- und Steuerdelikte) und
  • Straftaten, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

Hinweise

Das PKS-Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland wurde bis einschließlich Berichtsjahr 2019 vom Bundeskriminalamt auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt.

Seit dem Berichtsjahr 2014 erschien das PKS-Jahrbuch nicht mehr als Printausgabe, sondern wird ausschließlich online im Internet präsentiert. Seit Berichtsjahr 2020 wird das PKS-Jahrbuch nicht mehr erstellt.

Zentrale Aussagen können dem IMK-Bericht zur PKS 2021 entnommen werden.

PKS -Zeitreihen, die auf der PKS-Datenbank des Bundeskriminalamtes basieren, werden für den Zeitraum ab 1987 in elektronischer Form angeboten.

Zusätzlich wurde ab dem Berichtsjahr 2013 das Informationsangebot zur PKS um eine Vielzahl von Statistiken erweitert.

Seit dem Berichtsjahr 2014 werden die PKS-Tabellen sowie die PKS Zeitreihen nicht mehr im PDF-Format sondern als Excel- und CSV-Dateien eingestellt.

Für die Berichtsjahre 2015 bis 2020 stellen wir Ihnen ausgewählte Informationen zu den einzelnen Bundesländern und der Bundesrepublik als PDF-Dateien zur Verfügung, die Sie interaktiv aufrufen können.

Ab 2021 werden diese Informationen zu den einzelnen Delikten nur noch auf Bundesebene bereitgestellt.

Die Erstellung und damit verbunden die Veröffentlichung der einzelnen Broschüren/Dateien zur PKS geschieht fortlaufend. Der tatsächliche bzw. der geplante Veröffentlichungszeitpunkt der einzelnen Dateien sowie durchgeführte Aktualisierungen sind im Dokument „Änderungsnachweis“ abrufbar.

Informationen zur PKS in englischer Sprache finden Sie auf dem englischen Webauftritt des Bundeskriminalamtes.

Nutzungshinweis

Die Nutzung der Daten (vollständig oder auszugsweise) ist nur mit Quellenangabe (PKS Bundeskriminalamt, Angabe des Berichtsjahres, Angabe der Version) zulässig.

Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0

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