Jeweils zum 01.04. und zum 01.10. jeden Jahres werden die Studierenden der Hochschule des Bundes nach erfolgreichem Studium zu Kriminalkommissarinnen und Kriminalkommissaren ernannt. Zum gleichen Termin beginnen Kriminalkommissaranwärterinnen und Kriminalkommissaranwärter ihr dreijähriges Bachelorstudium.