Bundeskriminalamt (BKA)

Abteilung "Polizeilicher Staatsschutz" (ST)

Aufgabe des Polizeilichen Staatsschutzes (ST) ist die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität.

Im Einzelnen befasst sich die Abteilung ST mit folgenden Deliktsbereichen:

Gefahrenabwehr

Der Polizeiliche Staatsschutz des BKA nimmt in Fällen des internationalen Terrorismus Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr, sofern eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landesbehörde nicht erkennbar ist oder eine Landesbehörde das BKA ersucht. Mehr Informationen zum Thema finden Sie im gesetzlichen Auftrag.

Strafverfolgung

Im Bereich der Strafverfolgung ist die Abteilung ST u. a. zuständig in Fällen terroristischer Straftaten gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) sowie für die Durchführung von Ermittlungsverfahren in Fällen politisch motivierter Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit eines der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und ihrer Gäste. Darüber hinaus führt die Abteilung ST phänomenbezogene Finanzermittlungen durch.

Erstellung bundesweiter Lagebilder

Aufgrund der Zentralstellenfunktion des BKA ist die Abteilung ST für die Erstellung bundesweiter Lagebilder im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zuständig. Hierfür werden Erkenntnisse aus Meldediensten, Ermittlungsverfahren der Polizeien des Bundes und der Länder sowie Auswerteergebnisse nationaler und internationaler Partnerbehörden herangezogen. Die gewonnenen Erkenntnisse finden zudem Eingang in fallübergreifende Analyse- und Auswertungsprojekte mit deliktischen, regionalen oder strukturbezogenen Schwerpunkten sowie in Gefährdungsbewertungen.

Nationale Zusammenarbeit

Der Staatsschutz und insbesondere die Terrorismusbekämpfung sind Aufgaben, die national wie international von verschiedenen Polizeibehörden sowie von Nachrichtendiensten wahrgenommen werden. Daher ist eine intensive Kooperation auf der Grundlage bestehender Gesetze und Vereinbarungen erforderlich.
Dies wird national durch einen verpflichtenden Meldedienst sowie die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in gemeinsamen Zentren – dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) – gewährleistet. Vorrangiges Ziel ist dabei die Sicherstellung eines effektiven Informationsaustauschs zwischen den beteiligten Behörden unter Einhaltung des gesetzlich geforderten Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten.

Internationale Zusammenarbeit

Die Abteilung ST vertritt den Polizeilichen Staatsschutz in Deutschland im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Internationale, grenzüberschreitende Phänomene wie die Politisch motivierte Kriminalität und insbesondere der internationale Terrorismus erfordern eine enge Kooperation und Koordination von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden auf internationaler Ebene. Wesentliche Plattformen hierfür sind das Europäische Polizeiamt Europol, die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO-Interpol) und die die Police Working Group on Terrorism (PWGT). Die Police Working Group on Terrorism (PWGT) ist ein informelles Gremium der Staatsschutzbehörden aller EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegens und Islands, basierend auf einem "Memorandum of Understanding" zur Förderung und Verbesserung des Informations- und Erkenntnisaustauschs und der operativen Zusammenarbeit zur Verhinderung terroristischer und politisch gewalttätiger Aktivitäten.

Historisches: 60 Jahre Staatsschutz im BKA