Bundeskriminalamt (BKA)

Übermittlung von Verdachtsmeldungen gemäß Art. 18 DSA an das BKA

Zur Übermittlung von Verdachtsmeldungen gemäß Art. 18 Digital Services Act (DSA) bietet das Bundeskriminalamt (BKA) ein zentrales Meldeportal für die verpflichteten Diensteanbieter an.

Deutsches Portal für Meldungen nach Art. 18 DSA

Hostingdiensteanbieter (HDA) können Verdachtsmeldungen gemäß Art.18 DSA über das DSA-Meldeportal an das Bundeskriminalamt melden. Das Meldeportal ist über folgenden Link auf der BKA-Homepage erreichbar:

https://u-entrance@bka.de

Zur Freischaltung der Zugriffsberechtigung für das Meldeportal wird eine persönliche E-Mail-Adresse der zuständigen Mitarbeitenden oder eine neutrale E-Mail-Adresse des zuständigen Bereichs benötigt. Die Zugriffsberechtigung wird nach Eingang der Rückmeldung seitens des BKA eingerichtet und per E-Mail bestätigt.

Zur Registrierung im Meldeportal wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse:

U-Entrance@bka.bund.de

Angaben im Meldeportal

Zur schnellen Bearbeitung von Verdachtsmeldungen bitten wir um die Bereitstellung folgender Angaben, die im Meldeportal als Datenfelder abgebildet sind.

Allgemein bitten wir um Beachtung, dass ein Mangel an sachdienlichen Informationen einer effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr entgegenstehen.

a) Gefährdungssachverhalt (ja/nein)

Ein Gefährdungssachverhalt liegt vor/ von einem Gefährdungssachverhalt ist auszugehen, wenn eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder Personen besteht und der Schadenseintritt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Das Meldeportal dient gleichwohl nicht als Notrufannahme. In Notfällen rufen Sie die 110 an.

Hinweis: Suizidankündigungen bzw. Suizide stellen nach deutschem Recht keine Straftaten dar und fallen somit – zumindest sofern Deutschland betroffen ist – nicht unter die Meldeverpflichtung gemäß Art. 18 DSA. Dennoch können Suizide über das Meldeportal an das BKA gemeldet werden. Wir bitten den Phänomenbereich „Sonstiges“ auszuwählen.

b) Phänomenbereich

Anhand des Sachverhaltes sollte durch den Verpflichteten eine Bewertung getroffen werden, unter welchen Phänomenbereich dieser fällt. Zwecks Einordnung des Sachverhalts sind im Meldeportal 6 ausgewählte Phänomenbereiche benannt. Diese sind wie folgt:

  • Terrorismus
  • Hasskriminalität einschl. Hassrede
  • Sexualdelikt zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen
  • Menschenhandel
  • Gewalt
  • Sonstiges

Kann keine genaue Einordnung getroffen werden oder bestehen Unsicherheiten, bitten wir um Auswahl des Feldes „Sonstiges“

Zu beachten ist, dass die oben benannten Phänomenbereiche keine abschließende Benennung im Sinne einer strafrechtlichen Relevanz nach dem DSA darstellen.

c) Dateien zum relevanten Sachverhalt

Screenshots, Videos etc. zum Sachverhalt. Zulässige Dateiformate: asf, .avi, .bmp, .dib, .doc, .docx, .dot, .flv, .gif, .jfi, .jfif, .jif, .jpe, .jpeg, .jpg, .m1v, .m2a, .m2v, .m3a, .m4v, .mov, .mp2, .mp2a, .mp3, .mp4, .mp4v, .mpe, .mpeg, .mpg, .mpg4, .mpga, .oga, .ogg, .ogv, .pdf, .png, .qt, .rm, .swf, .wav, .webm, .wmv, .xla, .xlc, .xld, .xll, .xlm, .xls, .xlsx, .xlt, .xlw, .zip

d) User ID/Account ID oder URL Nutzerprofil

Unveränderbare Kennung des gemeldeten Nutzers

e) Interne Vorgangsnummer

Vorgangsnummer / Aktenzeichen des Anbieters für mögliche Rückfragen

f) Weitere Angaben

Informationen zum Sachverhalt

  • URL zum Ereignis (Format: https://)
  • Upload IP Adresse
  • Upload Zeitstempel (UTC) (Format: dd.mm.jjjj hh:mm:ss)
  • Upload Port Nummer
  • Dateien zum Gesamtkontext
  • Kontext zum Ereignis (Freitextfeld, Beschreibung des strafbaren Inhaltes)

Informationen zum Nutzer

  • Nutzername
  • Anzeigename
  • Dateien zum Nutzerprofil oder Sonstiges
  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Registrierungsdatum (UTC)
  • Registrierungs IP Adresse
  • Registrierungs Port Nummer
  • Anmerkung/Zusätzliche Informationen

Nutzeraktivität

  • Zuletzt verwendete IP Adresse
  • Zuletzt verwendete Port Nummer
  • Letzter Zeitstempel (UTC)
  • Letzte Profilaktivität (UTC)

g) Angaben zu NCMEC Sachverhalten

Verschiedene Hostingdiensteanbieter unterliegen der US-gesetzlichen Meldeverpflichtung, strafbarer Inhalte an das NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) zu melden oder tun dies auf freiwilliger Basis. Gleichzeitig können sie im Geltungsbereich des DSA der entsprechenden Meldeverpflichtung gem. Art. 18 DSA unterliegen.

Im Meldeportal besteht die Möglichkeit, bei Auswahl des Phänomenbereichs „Kinder-/Jugendpornografie“ anzugeben, ob bereits eine Meldung an das NCMEC erfolgt ist. In diesem Fall ist es ausreichend, die NCMEC-Reportnummer anzugeben. Die Eingabe/Meldung weiterer Informationen entfällt, um Doppelmeldungen zu vermeiden.