Die Gleichstellungsbeauftragte (GLB) und ihre drei Stellvertreterinnen werden von den weiblichen Beschäftigten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie sind direkt der Amtsleitung unterstellt und bei der Ausübung ihrer Aufgaben daher unabhängig und weisungsfrei.
Quelle: BKA
Die GLB und ihre drei Stellvertreterinnen sind für alle drei Standorte des Bundeskriminalamtes und damit für über 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Sie haben an allen drei Standorten des BKA – Wiesbaden, Berlin und Meckenheim – Büros und sind für alle Kolleginnen und Kollegen vor Ort ansprechbar. Gespräche mit der GLB werden vertraulich behandelt und unterliegen einer Schweigepflicht.
Die GLB hat folgende Aufgaben:
- Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Förderung und Verbesserung der Vereinbarkeit beruflicher Tätigkeiten und familiärer Belange
- Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen
- Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am ArbeitsplatzBeratung im Rahmen gesetzlicher Handlungsfelder und in Einzelfällen
- Beratung im Rahmen gesetzlicher Handlungsfelder und in Einzelfällen
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team
- setzen sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein,
- erhöhen den Frauenanteil in allen Hierarchieebenen und Laufbahngruppen,
- verbessern die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf,
- sind Ansprechpartnerinnen bei sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz und
- ermöglichen Frauennetzwerke durch Workshops, Seminare und regelmäßige Treffen.