Die Gleichstellungsbeauftragte (GLB) bzw. ihre drei Vertreterinnen (GLB-V) werden durch die weiblichen Beschäftigten gewählt und nach der Wahl vom Präsidenten des Bundeskriminalamtes für eine 4- jährige Amtszeit bestellt. Die GLB bzw. die GLB-V verbleiben bei Übernahme der neuen Aufgaben in ihrem statusrechtlichen Amt oder ihrer Eingruppierung. Sie sind unmittelbar der Dienstellenleitung zugeordnet und dürfen auch keiner Personalvertretung angehören. In der Ausübung ihrer Aufgaben sind sie weisungsfrei. Welche Aufgaben das konkret sind, regelt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).
Ziel des Bundesgleichstellungsgesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern sowie die Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit zu verbessern.
Gemäß § 25 Abs. 1 BGleiG hat die Gleichstellungsbeauftragte die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen, zu fördern und zu überwachen. Dies umfasst auch den Schutz von Frauen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist gemäß § 27 Abs. 1 BGleiG frühzeitig von der Dienstelle einzubinden. Dies gilt insbesondere bei personellen Angelegenheiten, bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, der Abfassung von Beurteilungsrichtlinien und der Erstellung des Gleichstellungsplanes.
Sie hat ein Teilnahmerecht bei Führungs- und Leitungsklausuren, auf denen die vorgenannten Themen erörtert werden. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die Beratung und Unterstützung von Frauen in Einzelfällen bei beruflicher Förderung und -Beseitigung von Benachteiligung. Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, berät und unterstützt sie Frauen und Männer.
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre drei Stellvertreterinnen sind für alle drei Standorte des Bundeskriminalamtes und damit für über 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Sie haben an allen drei Standorten des BKA – Wiesbaden, Berlin und Meckenheim – Büros und sind für alle Kolleginnen und Kollegen vor Ort ansprechbar.