Frage 1: Ich habe vielleicht Informationen zu einem Fall. Was soll ich tun und was erwartet mich, wenn ich mich melde?
Antwort 1: Auf der Webseite von Interpol www.interpol.int/im finden Sie für jeden Fall ein Kontaktformular. Sie können dieses Formular ausfüllen und damit Ihre Informationen an das zuständige nationale Ermittlungsteam übermitteln. Im Bedarfsfall meldet sich dieses mit Rückfragen bei Ihnen. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit im Formular einzutragen. Darüber hinaus besteht immer auch die Möglichkeit, dass Sie Hinweise über das Kontaktformular des BKA abgeben oder sich bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle melden.
Frage 2: Ich möchte meine Angaben anonym machen. Ist das möglich?
Antwort 2: Selbstverständlich. Wir sind für alle Informationen dankbar, die bei der Identifizierung der toten Frauen hilfreich sein können. Sie können das Kontaktformular von Interpol auch ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten ausfüllen. Dies bedeutet dann allerdings, dass das Ermittlungsteam Ihnen keine weiteren Fragen stellen kann.
Frage 3: Warum werden in dieser Kampagne nur nicht identifizierte Frauen gezeigt?
Antwort 3:Mit „Identify Me“ wenden sich erstmals mehrere Länder und Interpol gemeinsam an die Öffentlichkeit, um Informationen über nicht identifizierte Tote zu erhalten. Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, unseren Aufruf klar zu definieren. Bei dieser Kampagne haben wir entschieden, uns auf Frauen zu konzentrieren, die Opfer eines Gewaltdelikts wurden oder unter ungeklärten Umständen starben und deren Leichen in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Spanien aufgefunden wurden. Der Fokus von „Identify Me“ auf nicht identifizierte Frauen spiegelt das Phänomen wider, dass Frauen von Gewalt und Ausbeutung überproportional betroffen sind. Wir schließen jedoch nicht aus, zu einem späteren Zeitpunkt andersgelagerte Fälle und auch Männer in die Liste aufzunehmen.
Frage 4: Warum enthält die Liste nur Fälle aus Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Spanien?
Antwort 4: Diese Kampagne wurde von der niederländischen Polizei initiiert. Die niederländische Polizei hat die benachbarten Länder Belgien und Deutschland gebeten, sich der ersten Phase der Kampagne im Jahr 2023 anzuschließen, und dann auch Interpol eingebunden. Aufgrund der Ergebnisse der ersten Phase der Kampagne haben sich 2024 als weitere Länder auch Frankreich, Italien und Spanien der Kampagne angeschlossen.
Frage 5: Warum sind diese Frauen bislang nicht identifiziert worden?
Antwort 5: Diese Frauen wurden unter Umständen aufgefunden, die die Feststellung ihrer Identität erschweren. In diesen Fällen konnte die Polizei auch keine Verbindung zwischen dem Fall des nicht identifizierten Opfers und einem Vermisstenfall herstellen, unter anderem, da einige Vermisstenfälle gar nicht erst gemeldet werden und somit ein Treffer in den polizeilichen Datensystemen nicht möglich ist. Auch internationale Ausschreibungen (Interpol "Schwarzecken") und Abgleiche in den DNA- und Fingerabdruckdatenbanken führten zu keinem Ergebnis. Wir hoffen nun, dass diese Kampagne Verwandte oder Bekannte der nicht identifizierten Frauen erreicht und diese sich mit Informationen melden, damit die Fälle gelöst werden können.
Frage 6: Wurden alle Frauen auf der Liste ermordet?
Antwort 6: In den meisten Fällen haben Ermittlungen und das Beweismaterial gezeigt, dass die Frauen ermordet wurden. In den übrigen Fällen können andere Ursachen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Frage 7: Ist DNA-Material der Opfer gesichert worden?
Antwort 7: In den meisten Fällen ja. Dies hilft uns dabei, Übereinstimmungen mit Verwandten dieser nicht identifizierten Frauen festzustellen. Daher ist es wichtig, dass sich auch Verwandte von vermissten Personen über www.interpol.int/im melden und in der DNA-Datenbank für Verwandte von vermissten Personen erfassen lassen.
Frage 8: Kann ich einen DNA-Abgleich zwischen einer der nicht identifizierten Frauen und mir selbst beantragen?
Antwort 8: Interpol hat eine eigene DNA-Datenbank für Verwandte vermisster Personen entwickelt – die I-Familia-Datenbank. Eine Aufnahme in diese Datenbank können Sie über die für Ihren Wohnsitz zuständige Polizeibehörde beantragen.
Frage 9: Beabsichtigt die Polizei, mögliche Mordverdächtige zu verfolgen?
Antwort 9: Oberste Priorität dieser Kampagne ist zunächst die Identifizierung der toten Frauen. Sofern der Fall noch nicht verjährt ist und hinreichende Ermittlungsansätze für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen, wird dies unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation in Betracht gezogen. Es ist unser Anliegen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird, wenn ein Mord begangen wurde.