Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Opfer / Zeuge von Kriegsverbrechen geworden bin?
Wenn Sie Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine haben, insbesondere wenn Sie selbst Opfer oder Augenzeuge geworden sind, können Sie sich an jede Polizeidienstelle in Ihrer Nähe wenden. Diese wird anhand eines Fragebogens, der auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache vorliegt, erste Informationen entgegennehmen und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Kriegsverbrechen können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie durch Ausländer außerhalb von Deutschland begangen wurden.
Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht beispielsweise
- Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Infrastruktur wie z. B. Wohngebiete, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Öldepots, Gasleitungen, (Atom-) Kraftwerke, Lager mit atomaren Abfällen etc.,
- Hinrichtungen oder Übergriffe (Geiselnahme, Folter, Vergewaltigungen oder andere Misshandlungen) von kämpfenden Einheiten auf Zivilisten oder Kriegsgefangene,
- großflächige Plünderungen oder Zerstörung von Eigentum,
- Behinderung humanitärer Hilfe,
- Einsatz von Bomben spezieller Bauart wie z. B. Vakuumbomben, Chemiewaffen oder biologische Waffen.
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat unter
https://otppathway.icc-cpi.int/link/registerapplication?name=otpcontactpathway&lang=en_UK
ein Hinweisportal in englischer Sprache eröffnet. Auch dort können Sie Hinweise auf Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem aktuellen Konflikt geben.
Die deutsche Polizei bedankt sich für Ihre Angaben und Ihre Mithilfe!