Bundeskriminalamt (BKA)

Informationen zu Benachrichtigungsschreiben aufgrund der Erhebung von Bestandsdaten

Das BKA erhebt im Rahmen seiner Aufgaben eine Reihe von Daten. Etwa wenn Straftaten begangen werden oder wenn Fingerabdrücke und DNA-Profile gespeichert werden. Bei Ermittlungen im digitalen Raum spielt in vielen Fällen die IP-Adresse eine entscheidende Rolle. Denn mithilfe dieser „Internet Protocol-Adresse“ kann die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen bei den zuständigen Internet-Serviceprovidern erfragen, welcher Internetanschluss bei diesen Straftaten genutzt wurde.

Wenn diese IP-Adressen der Polizei bekannt und anschließend abgefragt werden, spricht man von der „Erhebung von Bestandsdaten“. Um diese Datenabfragen transparent zu machen, informiert das BKA die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Erhebung ihrer Daten. Diese Information erfolgt im Rahmen von schriftlichen Informationsschreiben.

Mit den Benachrichtigungen kommt das BKA seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach.

Für weitere Informationen zu diesem Thema haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

Ich habe ein Benachrichtigungsschreiben des BKA erhalten. Wie kam es dazu?

Dem Bundeskriminalamt lag ein Hinweis auf eine mögliche Straftat vor. Diesem Hinweis wurde nachgegangen, indem eine dem BKA mitgeteilte IP-Adresse bei Ihrem Internet-Provider abgefragt wurde. Laut Auskunft Ihres Internet-Providers war diese IP-Adresse zum relevanten Zeitpunkt Ihrem Anschluss zugewiesen. Über die erfolgte Datenabfrage informieren wir die im Einzelfall betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Wird mir eine Straftat zur Last gelegt?

Zum Zeitpunkt der Abfrage bedeutet eine solche Maßnahme keinen konkreten Tatvorwurf gegen den Inhaber oder die Inhaberin der abgefragten IP-Adresse. Sollten Ihnen Straftaten zur Last gelegt werden, erhalten Sie darüber eine Nachricht von der für Sie zuständigen Polizei. Denn das Bundeskriminalamt erhebt zwar die Daten, die eigentliche Strafverfolgung findet aber, sofern ein Tatverdacht konkretisiert werden konnte, in den jeweils zuständigen Bundesländern statt.

Wann wurden meine Daten erhoben?

Der Zeitpunkt der Datenerhebung liegt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Benachrichtigung erhalten, in der Regel ein Jahr zurück.

Wie kann ich erfahren, ob die Polizei gegen mich ermittelt?

Wenn Sie bislang nicht von Ihrer örtlichen Polizei kontaktiert wurden, brauchen Sie grundsätzlich keine weiteren Schritte unternehmen. Denn dann wurden die Daten erhoben, ohne dass weitere polizeiliche Maßnahmen eingeleitet wurden.

Wenn Sie dennoch weitere Informationen erhalten möchten, können Sie sich an ihr zuständiges Landeskriminalamt wenden. Die jeweiligen Kontaktdaten sind den Benachrichtigungsschreiben zu entnehmen.

Werden meine Daten im BKA gespeichert?

Die erhobenen Bestandsdaten werden an das jeweils zuständige Landeskriminalamt zur weiteren Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet. Beim BKA werden im Zusammenhang mit diesen Vorgängen keine personenbezogenen Daten der Betroffenen im polizeilichen Auskunftssystem gespeichert.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die Benachrichtigungsschreiben?

Das BKA ist zur Abfrage von Bestandsdaten gesetzlich berechtigt. Grundlage ist das BKA-Gesetz (§10 Absatz 3 Satz 1 BKAG) in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (§ 174 Absatz 1 Satz 3 TKG). Die Benachrichtigung – also das Informationsschreiben, das Sie erhalten haben – ist ebenfalls im BKA-Gesetz geregelt (§ 10 Absatz 5 BKAG). Demnach ist das BKA verpflichtet, betroffene Bürgerinnen und Bürger über die Erhebung der sie betreffenden Bestandsdaten zu informieren.

Wo finde ich weitere Informationen zum Umgang des BKA mit Bestandsdaten?

Zur Speicherung von IP-Adressen hat das BKA im Juni 2023 ein Positionspapier veröffentlicht.

Darüber hinaus finden Sie hier eine ausführliche Darstellung in unserem FAQ zur so genannten Vorratsdatenspeicherung.

Woran erkenne ich, dass ich wirklich vom BKA angeschrieben worden bin und kein Betrug vorliegt?

Immer wieder kommt es vor, dass im Namen des Bundeskriminalamtes Briefe oder Emails in betrügerischer Absicht versendet werden. Oftmals können Sie an mangelnder Rechtschreibung oder falschen Absenderdaten erkennen, dass ein Betrug vorliegt. Auch wird das BKA niemals von Ihnen verlangen, persönliche Daten zu übermitteln. Denn auf genau diese haben es Betrüger abgesehen: Sie fordern Adress- oder Kontodaten, versuchen ihre Opfer zu ängstigen oder unter Druck zu setzen. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeidienststelle, um eine Anzeige zu erstatten. Zum Thema „betrügerische Emails“ hat das BKA darüber hinaus einen Warnhinweis veröffentlicht, dem Sie weitere Informationen entnehmen können.