Bundeskriminalamt (BKA)

Bearbeitungsprozess

Der mit der Justiz und den Polizeien der Länder abgestimmte Bearbeitungsprozess der ZMI BKA ermöglicht eine konsequente Bekämpfung von Extremismus und Hasskriminalität im Internet.

Die ZMI BKA prüft die von den mitwirkungswilligen Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern.

Zur Bewertung der Strafbarkeit der einzelnen Meldungen steht das BKA im engen Austausch mit der Justiz, im Einzelnen mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT Hessen).

Die abschließende Entfernung strafbarer Inhalte aus dem Internet unter Einbindung der Landesmedienanstalten gewährleistet ein angemessenes Verhältnis zwischen zeitnahem Löscherfordernis und ausreichender Sicherung der Strafverfolgung.