Benachrichtigungsschreiben aufgrund der Erhebung von Bestandsdaten
Das BKA erhebt im Rahmen seiner Aufgaben eine Reihe von Daten. Etwa wenn Straftaten begangen werden oder wenn Fingerabdrücke und DNA-Profile gespeichert werden. Bei Ermittlungen im digitalen Raum spielt in vielen Fällen die IP-Adresse eine entscheidende Rolle. Denn mithilfe dieser „Internet Protocol-Adresse“ kann die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen bei den zuständigen Internet-Serviceprovidern erfragen, welcher Internetanschluss bei diesen Straftaten genutzt wurde. Weitere Informationen zum Benachrichtigungsschreiben finden Sie hier
Hass und Hetze im Netz
Gemeinsam gegen Hass und Hetze im Internet! Die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet betrifft zunehmend mehr Menschen und entwickelt sich zu einem bedenklichen Phänomen in der virtuellen Welt.
Seit Februar 2022 gibt es die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) Hierfür wurden Teile der dezentralen Meldestrukturen, die in den Bundesländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestanden, zentral zusammengeführt. Gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern geht das BKA mit der ZMI BKA konsequent gegen Hass und Hetze im Netz vor. Mit dieser Kooperation soll einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation in sozialen Netzwerken entgegenwirkt und eine effektive Strafverfolgung der dort begangenen Straftaten wie Propagandadelikten, Volksverhetzungen oder Bedrohungen ermöglicht werden.
Ihre Hinweise auf Hasspostings können Sie wie folgt melden:
- Meldestelle „HessenGegenHetze“ des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz unter https://hessengegenhetze.de/hate-speech-melden
- Meldestelle „REspect!" der Jugendstiftung beim Demokratiezentrum Baden-Württemberg unter https://meldestelle-respect.de/
- und alle Landesmedienanstalten unter https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten
Diese und weitere Kooperationspartner arbeiten eng und vertrauensvoll mit der ZMI BKA zusammen und leiten Ihre Meldungen im Anschluss an die ZMI BKA weiter. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich auch bei vergleichbaren Meldeportalen in den Bundesländern, Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei einer der polizeilichen Online-Wachen Anzeige erstatten. Sofern der von Ihnen gemeldete Post strafrechtlich relevant ist, wird die Polizei ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und die Strafverfolgung einleiten.
- Hier finden Sie Informationen zum Bearbeitungsprozess der ZMI im BKA
- Daten und Fakten zu den Meldungseingängen finden Sie hier
- Weitere Informationen zum Thema strafbare Inhalte im Internet finden Sie in den FAQ.
Hinweisportal für anlassbezogene Ereignisse
Im BKA-Hinweisportal werden anlassbezogen Ereignisse eingestellt. Über das Portal können Sie Hinweise in Form von Bild- und Videodateien und damit im Zusammenhang stehende Informationen zu dem ausgewählten Ereignis hochladen und dem BKA zu Ermittlungszwecken bereitstellen. Bitte beachten Sie, dass das Hinweisportal nur zu besonderen Anlässen freigeschaltet wird.
Die Polizei appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Bilder und Videos nicht öffentlich zu verbreiten, um die Privatsphäre der Opfer und der Angehörigen zu schützen.
Hostingdienstanbieter
Die Kontaktstelle für die Entgegennahme und Verarbeitung von Meldungen nach Artikel 18 DSA (Digital Services Act) finden sie hier.
Die Kontaktstelle zur Beantwortung von Fragen bzw. Rückmeldungen im Zusammenhang mit erlassenen Entfernungsanordnungen für Hostingdiensteanbieter finden Sie hier.
Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine
Wenn Sie Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine haben, insbesondere wenn Sie selbst Opfer oder Augenzeuge geworden sind, können Sie sich an jede Polizeidienstelle in Ihrer Nähe wenden. Diese wird anhand eines Fragebogens, der auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache vorliegt, erste Informationen entgegennehmen und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Rechtsextremistische Gewalt
Zentrale Anlaufstelle für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Sehen Sie sich durch rechtsextremistische Gewalt bedroht oder gefährdet, wenden Sie sich bitte an die zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes unter der Telefonnummer +49(0)2225/8924240
Ihre Hinweise werden an die zuständige Landespolizeidienststelle weitergeleitet.
Sexueller Missbrauch von Kindern durch deutsche Staatsangehörige im Ausland
Der durch deutsche Täter im Ausland begangene sexuelle Missbrauch ausländischer Kinder und Jugendlicher kann in Deutschland bestraft werden, selbst wenn die Handlung im betreffenden Staat nicht mit Strafe bedroht ist. Weitere Informatoinen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf dieser Seite
Sportmanipulation
Die Manipulation von sportlichen Wettbewerben stellt eine erhebliche Gefahr für die Integrität des Sportes dar. Durch das Platzieren von Sportwetten auf manipulierte Spiele können Täter illegale Einkünfte in erheblichem Umfang erlangen. Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen Beitrag für fairen Wettbewerb und einen sauberen Sport. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.meldestelle-sportmanipulation.de
Waffenrecht
Das Waffengesetz (WaffG) als Bundesgesetz obliegt in der Ausführung grundsätzlich den Ländern. Daher wenden Sie sich bitte bei Fragen zum Waffenerwerb und -besitz, Führen und Schießen, Herstellen, Bearbeiten oder zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen an Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde. Hierzu zählen auch Fragen zum Führen von Messern und Anscheinswaffen.
- Auf Ebene des Bundes sind für bestimmte Vollzugsaufgaben nach dem WaffG das Bundesverwaltungsamt (BVA), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
- Für die Vergabe von Prüfzeichen (z. B. "F im Fünfeck", Raute, Trapez) und für Zulassungen nach dem WaffG (u. a. für Schreckschusswaffen) ist die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zuständig.
- Das BKA erteilt außerhalb seiner Zuständigkeit keine Auskünfte zu waffenrechtlichen Fragen. Solche Anfragen richten Sie bitte an die rechtsberatenden Berufe.
Weitere Informationen zum Thema Waffenkriminalität finden Sie auf dieser Seite
Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien für Wirtschaftsunternehmen
Im Falle eines Cybercrime-Vorfalles ist ein entschlossenes und schnelles Handeln erforderlich. Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft stehen Ihnen als Unternehmen dabei als kompetenter und vertrauensvoller Partner zur Verfügung, sowohl für Informationen zur Vermeidung von Cybercrime-Angriffen als auch im Falle von Cybercrime-Straftaten gegen Ihr Unternehmen!
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Kontaktdaten NUR für Wirtschaftsunternehmen gelten:
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier
Privatpersonen wenden sich bitte an die Onlinewachen der Polizeien der Länder