Bundeskriminalamt (BKA)

Fahndungshinweise

Das BKA fahndet nach Personen sowie Gegenständen und unterstützt die Polizeien des Bundes und der Länder bei Fahndungen mit überregionalem bzw. internationalem Bezug. Sie haben eine Beobachtung gemacht und möchten der Polizei einen Hinweis geben?

Auf unserer Fahndungsseite finden Sie alle aktuellen Fahndungen. Bei jeder veröffentlichten Fahndung gibt es den Button "Hinweis abgeben", über den Sie Ihre Erkenntnisse mitteilen können.

Unabhängig von den hier veröffentlichten Fahndungen können Sie Hinweise abgeben oder Ihren Verdacht äußern. Ein (Anfangs-) Verdacht besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus. Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei bewusst falschen Angaben strafbar machen können. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Ihrer Nachricht bzw. Ihren Hinweisen polizeiliche Maßnahmen folgen können.

Wenden Sie sich dazu vorrangig an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Das Bundeskriminalamt ist nur für ausgewählte Straftaten zuständig und würde Ihren Hinweis an die für Ihren Wohnort zuständige Polizeidienststelle weiterleiten.

Wählen Sie in Notfällen immer die Notrufnummer 110!

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