Bundeskriminalamt (BKA)

Frequently Asked Questions

Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im BKA (ZMI BKA)

Was ist die ZMI BKA?

Die ZMI ist im BKA für die Entgegennahme und Bearbeitung strafbarer Inhalte im Internet zuständig. Sie prüft die eingehenden Meldungen auf strafrechtliche Relevanz und hinsichtlich möglicher Gefährdungsaspekte. Sie stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übergibt den Sachverhalt dann an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern zur weiteren Bearbeitung.

Um welche Art von Inhalten geht es?

Die ZMI BKA soll die effektive Strafverfolgung insbesondere von Hasskriminalität im Internet unterstützen. Von Hasskriminalität wird gesprochen, wenn die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten und die Rechte anderer, dies kann sowohl Personen, Institutionen oder Sachen betreffen, verletzt werden. In den meisten Fällen äußert sich dies in den Straftatbeständen der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) oder dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Diese und weitere Delikte sind im Straftatenkatalog des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasst.

Wo liegt der Ursprung der ZMI BKA?

Seit dem 01.02.2022 waren soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem BKA zu übermitteln. Zur Entgegenahme dieser Meldungen hat das BKA die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eingerichtet. In der Praxis wurden dem BKA allerdings von den Telemedi-endienstanbietern (TMDA) keine entsprechenden Meldungen übermittelt. Mit Inkrafttre-ten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14.05.2024 wurden zwischenzeitlich zudem gemäß Artikel 29 DDG u.a. die Paragraphen §§ 2 - 3f des NetzDG, darunter auch die Meldepflicht für große soziale Netzwerke gemäß § 3a NetzDG, aufgehoben.

Inwiefern wurde der ZMI-Ansatz auf Grund der vorausgehenden Klagen der Sozialen Netzwerke gegen einzelne Verpflichtungen des novellierten NetzDG weiterentwickelt?

Um der digitalen Hasskriminalität im Internet dennoch ein wirkungsvolles Instrument entgegenzusetzen, hat die ZMI BKA auf Grundlage der Zentralstellenfunktion des BKA gemäß § 2 BKAG eine Kooperation mit freiwilligen Partnern aufgebaut. Dabei wurden Teile der dezentralen und bewährten Meldestrukturen, die in den Bundesländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestehen, beim BKA zentral zusammengeführt.

An wen kann ich Hinweise auf Hasspostings im Internet melden?

Ihre Hinweise auf Hasspostings können Sie wie folgt melden:

Diese Kooperationspartner arbeiten eng und vertrauensvoll mit der ZMI BKA zusammen und leiten Ihre Meldungen im Anschluss an die ZMI BKA weiter. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich auch bei vergleichbaren Meldeportalen in den Bundesländern, Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei einer der polizeilichen Online-Wachen Anzeige erstatten. Sofern der von Ihnen gemeldete Post strafrechtlich relevant ist, wird die Polizei ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und die Strafverfolgung einleiten.

Welche Stellen melden aktuell potenziell strafbare Inhalte an die ZMI BKA?

  • Meldestelle „HessenGegenHetze“ des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz,
  • Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg,
  • Landesmedienanstalten der Bundesländer,
  • Generalstaatsanwaltschaft München und
  • Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main.

Welche Organisationen und Initiativen sollen in Zukunft melden?

Über die Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern hinaus unterstützt die ZMI BKA auf Anforderung die Polizeien der Länder in Sofortlagen. Dies erfolgte erstmalig im Jahr 2022 im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten von zwei Polizeibeamten in Kusel/Rheinland-Pfalz.

Warum ist die ZMI im BKA angesiedelt?

Das BKA unterstützt als Zentralstelle der deutschen Polizei die Ermittlungs- und Justizbehörden der Länder bei der effektiven Strafverfolgung. Die ZMI BKA dient als zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet. Die Aufgaben der ZMI BKA fokussieren sich vor allem auf

  • die Entgegennahme der Meldungen,
  • die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz und eventueller Gefährdungssachverhalte,
  • die Feststellung der örtlichen Zuständigkeit sowie
  • die schnellstmögliche Weiterleitung ermittlungsfähiger Sachverhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder.

Ermittelt die ZMI BKA auch selbst oder bearbeitet sie nur eingegangene Meldungen?

Das BKA fokussiert sich als Zentralstelle der deutschen Polizei mit der ZMI maßgeblich auf die Entgegennahme und Bearbeitung der von Kooperationspartnern gemeldeten Sachverhalte. In diesem Kontext erfolgen keine eigeninitiierten oder anlassunabhängigen Recherchen nach strafbaren Inhalten im Internet. Die ZMI BKA prüft vielmehr eingehende Meldungen auf deren strafrechtliche Relevanz sowie potentielle Gefährdungen. In den Fällen, in denen eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist, ist es Aufgabe der ZMI BKA, den Verursacher des gemeldeten Posts festzustellen, um den Vorgang im Erfolgsfall an die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde, in der Regel das zuständige Landeskriminalamt, abgeben zu können.

Was macht die ZMI BKA so erfolgreich?

Die ZMI BKA erhält wertige Meldungen, die durch ihre Kooperationspartner bereits eine justizielle Vorprüfung durchlaufen haben. Durch die intensive Abarbeitung neu eingehender Meldungen sowie angewandte Maßnahmen zur Feststellung der örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörde bekämpft die ZMI BKA konsequent und effektiv Hass und Hetze im Netz.