Bundeskriminalamt (BKA)

Bundeskriminalamt weist Vorwurf von Sicherheitslücken bei der Geldwäschebekämpfung zurück

  • Datum:05. Februar 2010
  • Ausgabejahr:2010

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die BILD-Zeitung, dass in einem Berichtsentwurf der internationalen Finanzarbeitsgruppe "Financial Action Task Force" (FATF) bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) "potenzielle Sicherheitslücken" bei der Geldwäscheabteilung des BKA angeprangert würden.

Das BKA stellt hierzu fest:

Der Berichtsentwurf der FATF ist dem BKA bekannt. Die abschließende Beratung des Berichts wird in der Plenumssitzung der FATF vom 17. bis 19.02.2010 erfolgen.

Gleichwohl kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt die sich abzeichnende Kritik am BKA zurückgewiesen werden: Es gibt keine Sicherheitslücken in der Geldwäscheabteilung des BKA. So lässt die Kritik fehlender besonderer Zugangssperren zur im BKA angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) außer Acht, dass der Zugang zu diesen Büros den gleichen hohen Sicherheitsstandards entspricht, die für den Zugang zu allen BKA-Liegenschaften gelten. Selbstverständlich sind alle Liegenschaften des BKA einschließlich der FIU gesichert und auch die dort verarbeiteten Daten mit besonderen IT-Sicherheitsvorkehrungen geschützt.

Im Übrigen bemängeln die Prüfer im Bereich der Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung u. a. eine angeblich unzureichende organisatorische Umsetzung der FATF-Vorgaben, nicht jedoch die Aufgabenwahrnehmung des BKA selbst. Die Prüfer legen hierbei eine sehr formelle Betrachtungsweise der Prüfungskriterien zugrunde. Dies ist mit der in Deutschland gewählten dezentralen Organisation der Geldwäschebekämpfung nicht vereinbar, die durch den föderalen Aufbau Deutschlands begründet ist. So werden Geldwäscheverdachtsanzeigen in Deutschland wegen der Bedeutung der Sache parallel von den Landeskriminalämtern und dem BKA bearbeitet und nicht – wie international weit verbreitet – nur durch eine allein zuständige zentrale "Geldwäschebekämpfungsbehörde".

Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland arbeitet, dokumentieren die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre. So sind die Verdachtsmeldungen seit 1995 tendenziell angestiegen und haben sich seitdem mehr als verdreifacht: Die Zahl der gemeldeten Verdachtsanzeigen lag im Jahr 1995 noch bei 2.759 und stieg bis 2009 auf über 9.000 Anzeigen an. Insgesamt wurden von 1995 bis 2009 über 94.000 Verdachtsanzeigen erstattet.

Auch die Prüfer attestieren in der Zusammenfassung des aktuellen Berichtsentwurfs, dass Deutschland in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergriffen hat und dass dies zu einer vergleichsweise hohen Zahl von Geldwäschestrafverfahren und von Beschlagnahmeverfügungen geführt hat. So wurden 2008 in Deutschland 7.349 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erstattet, die – in der Regel – auch zu Ermittlungsverfahren bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden führten. Nur ca. 25 Prozent dieser Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaften wieder eingestellt. Dies ist im internationalen Vergleich ein Beleg für die Effektivität des deutschen Systems zur Geldwäschebekämpfung.