Bundeskriminalamt (BKA)

Zahl der Verfahren zu Menschenhandel und Ausbeutung angestiegen

BKA veröffentlicht Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2018

Pressemitteilung Datum: 27. September 2019

386 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Menschenhandels und der Ausbeutung mit insgesamt 503 polizeilich erfassten Opfern – diese Zahlen veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) heute mit dem Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung 2018“. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies einen Anstieg der Verfahrenszahlen um rund 14 Prozent (2017: 340 Verfahren) sowie einen Rückgang der Opferzahlen um rund 25 Prozent (2017: 671 Opfer).

Die 430 Opfer der sexuellen Ausbeutung (2017: 489 Opfer) waren überwiegend weiblich und stammen insbesondere aus Deutschland (79 Opfer, 18,4 %), Bulgarien (66 Opfer, 15,3 %), Rumänien (63 Opfer, 14,7 %) und Nigeria (61 Opfer, 14,2 %).

Die „Loverboy-Methode“ spielt bei der Anwerbung für die Prostitution weiterhin eine große Rolle. Dabei wird den Opfern eine Liebesbeziehung vorgespielt, um sie emotional abhängig zu machen. Jedes sechste Opfer wurde 2018 durch die Täter mit dieser Methode zur Prostitution gebracht. Die gezielte Täuschung stellt neben der Bedrohung und Anwendung von physischer und psychischer Gewalt weiterhin ein häufig angewandtes Instrument für die Täter dar.

Im Bereich der Arbeitsausbeutung wurden im Jahr 2018 mit 21 polizeilich abgeschlossenen Ermittlungsverfahren (2017: 11 Verfahren) fast doppelt so viele Verfahren wie im Vorjahr registriert. Zurückzuführen sind diese auf eine höhere Sensibilität der Strafverfolgungsbehörden, die unter anderem mit vermehrten Kontrollaktionen einhergingen.

Stärkere Wirkung entfaltet nun auch die im Herbst 2016 durchgeführte Reform der strafrechtlichen Regelungen zu Menschenhandel und Ausbeutung. So wurden 2018 sieben Ermittlungsverfahren im Bereich der „Ausbeutung bei der Begehung von Straftaten“ (2017: kein Verfahren) und zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der „Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei“ (2017: 2 Verfahren) geführt. Für den ebenfalls neuen Straftatbestand „Menschenhandel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme“ gab es im vergangenen Jahr keine polizeilich registrierten Fälle.

Von Menschenhandel sind in vielen Fällen auch Kinder und Jugendliche betroffen. So waren 2018 172 Minderjährige Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung. Gegen die Ausbeutung junger Menschen gehen der Bund und die Länder verstärkt gemeinsam vor: Unter der Federführung des Bundeskriminalamtes startete 2018 das von der Europäischen Kommission geförderte Projekt „THB Liberi“, an dem auch das Österreichische Bundeskriminalamt mitwirkt.

Ziel des auf drei Jahre angelegten Projekts, dessen Name sich aus dem englischen Wort für Menschenhandel, „Trafficking Human Beings“ (THB), und dem lateinischen Wort für „Kinder“ zusammensetzt, ist eine nachhaltige Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Um dies zu erreichen, soll unter anderem die Informationslage in diesem speziellen Phänomenbereich verbessert und die Kooperation der Polizeibehörden auf nationaler und internationaler Ebene verstärkt werden.