Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - hat im Zeitraum vom 09.12.2019 bis zum 16.12.2019 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und mit Unterstützung von Polizeidienststellen der Bundesländer die Wohnungen von 20 Tatverdächtigen in sieben Bundesländern wegen des Verdachts des Sichverschaffens von Falschgeld durchsucht. Unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) - bzw. der Staatsanwaltschaft Köln - Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) - erfolgten im selben Zeitraum zudem Durchsuchungsmaßnahmen bei vier Tatverdächtigen in Bayern und vier Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Irland, Österreich und Spanien statt. Die europäische Polizeibehörde Europol koordinierte die europaweiten operativen Maßnahmen.
Die Tatverdächtigen im Alter von 15 bis 59 Jahren stehen in Verdacht, im Zeitraum von Dezember 2018 bis Juli 2019 auf illegalen Handelsplattformen im Darknet sowie über verschlüsselte Messengerdienste Falschgeld erworben zu haben. Die Herstellungsstätte des Falschgelds wurde im Juli 2019 in Catanhede (Portugal) durch die National Anti-Corruption Unit (U.N.C.C) der portugiesischen Polizei (Polícia Judiciára) lokalisiert, fünf mutmaßliche Hersteller und Verkäufer von Falschgeld wurden in Portugal und in Kolumbien festgenommen. Bei dem von den deutschen Tatverdächtigen mutmaßlich erworbenem Falschgeld handelte es sich um 50- bzw. 10-Euro-Banknoten.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Falschgeld, Computer, mobile Endgeräte und Datenträger sowie weitere inkriminierte Güter, insbesondere Betäubungsmittel, gefälschte Ausweise, Materialien zur Fälschung amtlicher Ausweise, waffenrechtlich verbotene Gegenstände und Munition sichergestellt werden. Aufgrund der Ergebnisse der Durchsuchungsmaßnahmen wurden weitere Ermittlungsverfahren wegen Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeleitet. Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland fanden in folgenden Bundesländern statt:
Bundesland | Anzahl Tatverdächtiger | Durchsuchungsorte |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 1 | Alb-Donau-Kreis |
1 | Landkreis Biberach | |
1 | Landkreis Freudenstadt | |
1 | Heidelberg | |
1 | Rhein-Neckar-Kreis | |
1 | Ostalbkreis | |
1 | Schwarzwald-Baar-Kreis | |
1 | Stuttgart | |
Bayern | 1 | Landkreis Augsburg |
3 | München | |
Brandenburg | 1 | Frankfurt/Oder |
Hamburg | 1 | |
Hessen | 3 | Frankfurt am Main |
1 | Landkreis Gießen | |
1 | Landkreis Limburg-Weilburg | |
Mecklenburg-Vorpommern | 1 | Greifswald |
Niedersachsen | 1 | Landkreis Harburg |
1 | Hildesheim | |
1 | Holzminden | |
Nordrhein-Westfalen | 1 | Bielefeld |
1 | Kreis Coesfeld | |
1 | Kreis Gütersloh | |
1 | Kreis Steinfurt | |
Schleswig-Holstein | 1 | Kreis Rendsburg-Eckernförde |
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei allen an den operativen Maßnahmen beteiligten Behörden der Bundesländer und bei den europäischen Partnern für die sehr gute Zusammenarbeit.
gez. Georg Ungefuk
Oberstaatsanwalt
Informationen zu der ZIT:
Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem das deutsche Gründungsmitglied in dem Judicial Cybercrime Network, einem europäischen Netzwerk der Justizbehörden zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Erreichbarkeiten der Pressestelle der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT): |
Gesetzlicher Strafrahmen
§ 146 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches sieht für das Sichverschaffen von Falschgeld, in der Absicht, dieses als echt in Verkehr zu bringen oder ein Inverkehrbringen als echt zu ermöglichen, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren vor.