Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden haben am gestrigen Donnerstag im Rahmen einer konzertierten Aktion in sechs Bundesländern insgesamt neun Chatgruppen im Messengerdienst „Telegram“ übernommen und sichergestellt.
Die bundesweiten Ermittlungen gegen Administratoren entsprechender Gruppen sowie dortige Händler werden seit Anfang Juni 2020 geführt und haben bislang zur Identifizierung von 28 Beschuldigten geführt, gegen die gestern Durchsuchungsbeschlüsse in 30 Objekten vollstreckt werden konnten. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln, gefälschten Dokumenten, illegal erlangten Daten und anderen inkriminierten Gütern über den Messengerdienst „Telegram“ betrieben zu haben.
An der konzertierten Aktion waren mit der Durchführung strafprozessualer Maßnahmen in eigener Zuständigkeit auch die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) – und die Staatsanwaltschaften in Bremen, Chemnitz, Essen, Hagen, Konstanz und Mannheim in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeidienststellen beteiligt. Auch in der Republik Österreich wurden durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch mit der Polizei Vorarlberg zeitgleich Durchsuchungen durchgeführt.
Im Rahmen der gestrigen Maßnahmen konnte die Kommunikation in insgesamt neun Chatgruppen des Messengers „Telegram“ mit ca. 8.000 Mitgliedern übernommen und sichergestellt werden, darunter u.a. „Silk Road“, „Marktplatz//Schwarzmarkt“, „GermanRefundCrew“ oder „Cracked Accounts Shop“. In den übernommenen Kanälen und Gruppen wurde das folgende Sicherstellungsbanner veröffentlicht:
Im Rahmen der Durchsuchungen der Wohnungen der Tatverdächtigen konnten zudem über vier Kilogramm Betäubungsmittel, acht Waffen und 8.000 €- Bargeld sowie zahlreiche weitere Beweismittel, insbesondere Smartphones und diverse Datenträger, sichergestellt werden.
Der von ZIT und BKA geführte Teil des Ermittlungskomplexes richtet sich gegen 13 Männer im Alter von 18 bis 54 Jahren. Gegen sie besteht u.a. der Verdacht des Verschaffens einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb bzw. zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Ziff. 10 BtMG) bzw. des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in teils nicht geringer Menge (§§ 29 Abs. 1, 29a Abs. 1 BtMG). Gegen einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Offenbach konnte ein durch die ZIT bei dem Amtsgericht Offenbach am Main erwirkter Haftbefehl vollstreckt werden. Zudem wurde ein weiterer 19-jähriger Mann aus dem Landkreis Offenbach vorläufig festgenommen, der am heutigen Tage dem Haftrichter des Amtsgericht Offenbach am Main vorgeführt werden wird.
Bei dem Handel mit illegalen Waren und Dienstleitungen über „Telegram“ handelt es sich um eine Alternative zu Handelsplattformen im „Darknet“. Dabei erfolgt in den teilweise öffentlich zugänglichen Kanälen und Chatgruppen von „Telegram“ die Anbahnung der illegalen Geschäfte, etwa durch mit Bildern beworbene Angebote oder durch Listen verifizierter Händler. Die Abwicklung der illegalen Geschäfte zwischen Händler und Käufer erfolgt danach in separaten Chats zwischen einzelnen Telegram-Nutzern.
Die ZIT und das BKA bedanken sich bei allen an den operativen Maßnahmen beteiligten Strafverfolgungsbehörden in den übrigen Bundesländern sowie in Österreich für die hervorragende Zusammenarbeit.
Einladung für Pressevertreter
Nach Absprache stehen Pressevertretern am 30.10.2020 in der Zeit von 14:30 bis 16:00 Uhr vor dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden
- Carsten Meywirth (Leiter der Abteilung Cybercrime des Bundeskriminalamts)
- Benjamin Krause (Pressesprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität -ZIT- der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main)
für O-Töne zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Pressestelle des BKA, Tel.: 0611-55-13083. Wir bitten Sie, mit möglichst kleinen Teams zu erscheinen. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sind einzuhalten. Bitte denken Sie auch an ihren Mund-Nase-Schutz.