Bundeskriminalamt (BKA)

Corona-Pandemie – Bundesverwaltung unterstützt öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Kontaktnachverfolgung

BKA entsendet Unterstützungskräfte an Gesundheitsämter in Berlin

Pressemitteilung Datum: 30. Oktober 2020

Das Bundeskriminalamt unterstützt seit heute (30.10.2020) die Gesundheitsämter in Berlin Neukölln und Berlin Mitte. Es setzt damit den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 14. Oktober 2020 um: Kräfte der gesamten Bundesverwaltung sind aufgerufen, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Kontaktnachverfolgung kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum personell zu unterstützen. Die vollständige Kontaktnachverfolgung sehen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder als zentrales Element an, um die dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden.

Insgesamt werden 10 BKA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zeit vom 30.10.2020 bis zum 23.12.2020 im Zuge der Amtshilfe an die Gesundheitsämter in Berlin Neukölln und Berlin Mitte abgeordnet. Im Bedarfsfall kann das Unterstützungsangebot auch auf weitere Gesundheitsämter bundesweit ausgeweitet werden.

Die Aufgaben der BKA-Unterstützungskräfte umfassen die telefonische Befragung von COVID-19 Patienten und Patientinnen zu möglichen Kontaktpersonen, das Benachrichtigen von möglichen Kontaktpersonen und die Einordnung dieser Personen in die jeweilige Risikogruppe, einschließlich der Dokumentation der Ergebnisse. Diese Aufgaben erledigen sie nach den Vorgaben des jeweiligen Gesundheitsamts.

Die Bundeskanzlerin hat zuletzt am 28.10.2020 betont, dass es zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens einer „nationalen Anstrengung“ bedarf. Vordringlich für die Bundesverwaltung ist die vorübergehende Stärkung der Gesundheitsämter. Mit der zeitlich befristeten Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung leistet auch das BKA einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier einsehen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1798894