Bundeskriminalamt (BKA)

Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings

Eine Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes

Pressemitteilung Datum: 30. November 2022

Mit dem 8. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings geht die deutsche Polizei am 30.11.2022 in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen die Verfassenden strafbarer Posts im Internet vor. Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.

Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in 14 Bundesländern insgesamt 91 polizeiliche Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Polizei koordiniert diese Maßnahmen.

Obwohl die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings einen Rückgang aufweisen (2021: 2.411; 2020: 2.607, -7,5 Prozent), ist dies kein Grund zur Entwarnung. Denn viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet, oder werden in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert und gelangen so den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Kenntnis. Insofern ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.

Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten. Unterstützen Sie uns und leisten auch Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität:

  • Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über diese Onlinewachen finden Sie auf der Webseite des BKA und auch auf dem Internetportal der deutschen Polizei: polizei.de.
  • Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von so­zialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu löschen!

Weitere Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen der am Aktionstag be­teiligten Bundesländer erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justiz­behörden.