Bundeskriminalamt (BKA)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesjustizminister Marco Buschmann besuchen das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin

Einladung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter

  • Datum:26. August 2024
  • Ausgabejahr:2024

Heute am 26. August 2024 werden Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesjustizminister Marco Buschmann anlässlich des Anschlages von Solingen um 15 Uhr gemeinsam das GTAZ besuchen. Vor Ort werden sie sich über die aktuelle Lageentwicklung und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden informieren.

Das GTAZ ist die zentrale Kooperationsplattform zur Bekämpfung des internationalen, religiös motivierten Terrorismus und gewährleistet einen schnellen und standardisierten Informationsaustausch zwischen den 40 beteiligten Bundes- und Landesbehörden. Wesentliches Ziel ist die Früherkennung möglicher Gefährdungen sowie die frühzeitige Unterstützung bei der Bewältigung von möglichen Gefahrenlagen. Die Geschäftsführung der jeweiligen Arbeitsgruppen obliegt sowohl dem Bundeskriminalamt als auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Im Anschluss des Termins ist ein circa 15-minütiges Pressestatement vorgesehen, zu dem wir Sie einladen:

Ort
Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) auf dem Gelände des BKA
Am Treptower Park 5-8
12435 Berlin

Beginn Pressestatement
ca. 15:45 Uhr.

Einlass für Medienvertreterinnen und Medienvertreter
15:00 Uhr.
An der Wache erhalten Sie Ihren Besucherausweis. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Taschenkontrollen durchgeführt werden, planen Sie daher bitte einen entsprechenden Vorlauf zur Veranstaltung ein.

Anmeldung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter
Bitte akkreditieren Sie sich unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtstag und -ort sowie dem vertretenden Medium per E-Mail bei der Pressestelle des Bundeskriminalamts unter: pressestelle@bka.bund.de

Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie mit einem Ü-Wagen anreisen. Parkplätze stehen im begrenzten Umfang zur Verfügung. Mitarbeitende des BKA-Sicherheitsdienstes werden Ihnen an der Liegenschaft die Parkplätze zuweisen.

Rechtliche Informationen zur Datenerhebung
An dieser Veranstaltung nehmen u.a. Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes teil. Der Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) eine gesetzliche Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA). Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BKAG obliegt dem BKA zudem der innere Schutz der jeweiligen Aufenthaltsräume des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und in besonders festzulegenden Fällen ihrer Gäste aus anderen Staaten. Vor dem Hintergrund der Erfüllung dieses gesetzlichen Schutzauftrages, erhebt das BKA personenbezogene Daten derjenigen, die im Rahmen der Veranstaltung in die räumliche Nähe der vom BKA zu schützenden Personen bzw. in deren Aufenthaltsräume gelangen oder gelangen können. Mit der Datenerhebung verfolgt das BKA das Ziel, mögliche Gefahrenquellen festzustellen und erforderlichenfalls geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen. Die Befugnis zur Datenerhebung folgt aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG. Hiernach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Schutzaufgaben gemäß § 6 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung setzt die Befugnisnorm nicht voraus.