Bundeskriminalamt (BKA)

Interpol (IKPO)

Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO-Interpol) ist ein wichtiger Akteur der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit. Nach den Vereinten Nationen ist sie die zweitgrößte zwischenstaatliche Organisation: 195 Mitgliedstaaten bilden ein weltweites Netzwerk der Kriminalitätsbekämpfung. Hierzu gehört auch das BKA.

Ziel von Interpol

zum Internetauftritt von IKPO-Interpol http://www.interpol.int

Interpol ist der älteste multilaterale Kooperationsrahmen für grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Vorrangiges Ziel der Organisation ist, "eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller kriminalpolizeilichen Behörden im Rahmen der in den einzelnen Ländern geltenden Gesetze und im Geiste der Erklärung der Menschenrechte sicherzustellen und auszubauen sowie alle Einrichtungen, die zur Verhütung und Bekämpfung des gemeinen Verbrechens wirksam beitragen können, zu schaffen und auszubauen" (Art. 2 der IKPO-Statuten). Diese Zielsetzung hat sich seit der Gründung Interpols im Jahr 1923 nicht verändert.

Sitz von Interpol

Der Hauptsitz von Interpol ist in Lyon. Eine weitere Zweigstelle, der Interpol Global Complex for Innovation, befindet sich in Singapur. Generalsekretär von Interpol ist seit Anfang 2015 der ehemalige Vizepräsident des BKA, Prof. Dr. Jürgen Stock.

Mitglieder von Interpol

Interpol hat 195 Mitgliedstaaten. In jedem dieser Mitgliedstaaten gibt es ein sogenanntes Nationales Zentralbüro. Nationales Zentralbüro in Deutschland ist das Bundeskriminalamt. Unter der Adresse "Interpol Wiesbaden" tauscht das BKA Informationen mit polizeilichen Partnern weltweit aus.

Informationssystem von Interpol

Interpol stellt seinen Mitgliedern ein Informations- und Kommunikationssystem zur Verfügung, das "Interpol Global Communication System 24/7", kurz "I‐24/7". Darüber werden Informationen bereitgestellt und Daten zwischen den Nationalen Zentralbüros und dem Generalsekretariat ausgetauscht.

Fahndungen

Darüber hinaus werden weltweite Fahndungen nach Personen und Gegenständen, die sogenannten Notices, über Interpol gesteuert. Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl, bei dem auf Grund der Fahndungsausschreibung eines anderen Staates Exekutivmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, stellen Notices in Deutschland keine Rechtsgrundlage für Exekutivmaßnahmen dar. Im BKA wird daher jede Fahndung geprüft und entschieden, ob diese mit deutschem Recht vereinbar ist und ob in Deutschland Exekutivmaßnahmen durchgeführt werden können.

Datenbanken von Interpol

Das Generalsekretariat unterhält eine Reihe von Datenbanken, die den Mitgliedstaaten zu Recherchezwecken zur Verfügung stehen. So gibt es beispielsweise Fahndungsdatenbanken für die Personenfahndung, Kfz-Fahndung, Fahndung nach gestohlenen und abhanden gekommenen Reisedokumenten oder gestohlenen Kunstgegenständen.

Analyseprojekte von Interpol

Im Generalsekretariat werden darüber hinaus in allen wichtigen Kriminalitätsbereichen sowohl operative als auch strategische Analysen durchgeführt. Es werden Lagebilder erstellt und konkrete Ermittlungen ausgewertet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Interpol.