Um die möglichen Beeinträchtigungen für die innere Sicherheit der Vertragsstaaten zu minimieren, wurden auf verschiedenen Gebieten Ausgleichsmaßnahmen geschaffen:
Personenverkehr
- Intensivierung der Personenkontrollen an den Außengrenzen der Vertragsstaaten nach einheitlichen Kriterien
Harmonisierung der Visapolitik durch
- Einreise von Drittausländern (jede Person, die nicht Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der EU ist) nach einheitlichen Grundsätzen
- Erteilung von Sichtvermerken (Visa) nach einheitlichen Grundsätzen
- Einführung eines einheitlichen fälschungssicheren Sichtvermerkes, der für alle Schengen-Vertragsstaaten gültig ist (sogenanntes Schengen-Visum)
- Einreiseverweigerung für Drittausländer, die von einem anderen Schengen-Vertragsstaat ausgewiesen oder abgeschoben wurden
- Festnahme und anschließende Abschiebung von Drittausländern, die sich illegal in einem der Schengen-Vertragsstaaten aufhalten
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien
- Gegenseitige grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Austausch von Verbindungsbeamten
- Technische Zusammenarbeit an den Grenzen
- Grenzüberschreitende polizeiliche Observation entsprechend bilateraler Vereinbarungen
- Grenzüberschreitende polizeiliche Nacheile entsprechend bilateraler Vereinbarungen
Justitielle Zusammenarbeit
- Erleichterungen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Auslieferung von Straftätern
- Erleichterungen bei der Vollstreckung von Strafurteilen
- Erleichterungen bei der Zustellung von Urkunden
Rauschgift- und Waffenkriminalität
- Verpflichtungen zu praktischen und rechtlichen Maßnahmen bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und Anpassung der Vorschriften des Waffenrechts
Einrichtung eines gemeinsamen Fahndungs- und Informationssystems
- Das Schengener Informationssystem (SIS)