Bundeskriminalamt (BKA)

Schengener Informationssystem (SIS)

Das Schengener Informationssystem trägt zur Sicherheit in Europa bei.
Ob jugendlicher "Ausreißer", der schon Stunden nach seinem Verschwinden auf dem Weg in den Süden Europas an einer Autobahn entdeckt wird, oder Schwerstkrimineller, der bei einer Personenkontrolle festgenommen werden kann – in vielen Fällen spielt das SIS eine entscheidende Rolle.

Die Einrichtung eines gemeinsamen Fahndungs- und Informationssystems – das Schengener Informationssystem (SIS) – stellt eine der vielen Ausgleichsmaßnahmen dar, die nach dem Wegfall der Grenzkontrollen mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen 1990 die innere Sicherheit aufrecht erhalten sollten. Heute können Polizeibeamte aus 30 Staaten rund um die Uhr auf über 86 Millionen Fahndungsdaten zugreifen. Das SIS leistet so einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Europäischen Union.

Das erweiterte Schengener Informationssystem

Das SIS wurde in den letzten Jahren technisch weiterentwickelt und mit neuen Funktionalitäten und Fahndungskategorien ausgestattet. Am 07.03.2023 nahm das erweiterte Schengener Informationssystem seinen Wirkbetrieb auf, basierend auf den EU-Verordnungen (2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862). Auf Grundlage des neuen Rechtsrahmen des SIS ergeben sich unter anderem neue Möglichkeiten der biometrischen Recherche und des automatisierten Fingerabdruckabgleichs zwischen allen Mitgliedstaaten.

Nationale Zentralstelle SIRENE

Um ein reibungsloses Funktionieren des SIS zu gewährleisten, verfügt jeder Mitgliedstaat über eine nationale Zentralstelle, eine sogenannte SIRENE. Sie ist zuständig für den nationalen und internationalen Nachrichtenaustausch der SIS-Fahndungen. Die SIRENE Deutschland ist im BKA in Wiesbaden angesiedelt.

Struktur des SIS Fahndungsverbunds

Das SIS besteht technisch aus einer Zentraleinheit (Central Unit) mit Standort in Straßburg und den jeweiligen Schnittstellen zu den nationalen Servern der Mitgliedstaaten. Neu eingegebene SIS-Fahndungen werden über dieses System allen Mitgliedstaaten online zur Verfügung gestellt.

Aktuell sind rund 86 Millionen Datensätze im SIS gespeichert.

Fahndungskategorien

Im SIS können Personen oder Sachfahndungen eingestellt werden.

Personenfahndung

  1. Festnahme zum Zweck der Übergabe/ Auslieferung
  2. Fahndungen nach unbekannten gesuchten Personen mittels Tatortspuren
  3. Drittausländer, dem die Einreise in das Schengener Gebiet oder der Aufenthalt dort zu verweigern ist
  4. Rückkehrentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen
  5. Aufenthaltsermittlung oder Ingewahrsamnahme bei vermissten Personen
  6. Aufenthaltsermittlung für die Justizbehörden
  7. Präventivausschreibungen

Personenfahndung / Sachfahndung

  1. Gezielte Kontrolle
  2. Verdeckte Kontrolle
  3. Ermittlungsanfragen

Sachfahndung

  1. Kraftfahrzeug/ Wohnwagen/ Anhänger
  2. Schusswaffe
  3. Blanko- Dokument
  4. ausgestelltes (Identitäts-)Dokument
  5. Banknote (Registrierungsgeld)
  6. industrielle Ausrüstung sowie identifizierbare Teile von industrieller Ausrüstung
  7. Luftfahrzeug
  8. Wasserfahrzeug
  9. Außenbordmotor
  10. Container
  11. Kfz- Kennzeichen
  12. Wertpapier und Zahlungsmittel wie Scheck, Kreditkarte, etc.
  13. Fahrzeug- Zulassungsdokument
  14. Identifizierbare Teile von Kfz (wie Airbags, Motor oder Getriebe)
  15. Gegenstände der Informationstechnik
  16. Totalfälschungen von Blankodokumenten, Identitätsdokumenten, Kfz- Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen und Banknoten
  17. Wasserfahrzeugmotoren

.

Zugriffsberechtigte Behörden

Direkten Zugang zum SIS haben die Polizeien von Bund und Ländern sowie die Staatsanwaltschaften und über 2.000 weitere Behörden. Darüber hinaus verfügen EUROPOL und EUROJUST über einen beschränkten Zugang. Alle Behörden dürfen nur auf Daten zugreifen, die sie für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen.

Datenschutz

Für den Schengen-Raum gelten strenge Datenschutzanforderungen. Die Behörden, welche im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Daten in das SIS eingeben, sind für die Qualität der Daten verantwortlich. Werden personenbezogene Daten gespeichert, kann die betroffene Person um Auskunft zu diesen Daten und um Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung ersuchen. Sind Daten nicht rechtmäßig gespeichert, ist die betroffene Person berechtigt, die Korrektur oder Löschung der Daten zu verlangen.

Die Auskunftserteilung an die betroffene Person unterbleibt, wenn dies zur Durchführung einer rechtmäßigen Aufgabe im Zusammenhang mit dem Eintrag und zum Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter unerlässlich ist.

Identitätsmissbrauch

Bei der Ausübung von Straftaten oder dem Versuch, illegal in das Schengen-Gebiet einzureisen oder sich dort aufzuhalten, werden bisweilen falsche Identitäten benutzt. Dies kann mit der missbräuchlichen Nutzung verlorener oder gestohlener Identitätsdokumente durch eine berechtigte Person verbunden sein. Wird aufgrund dieser Informationen eine Fahndung in das SIS eingegeben, kann dies zu Problemen für unbescholtene Bürgerinnen und Bürger führen, deren Identität missbräuchlich verwendet wird. Um den Schaden in solchen Fällen möglichst gering zu halten, wurde eine eigene sogenannte "Misused Identity" Regelung geschaffen. Dabei haben die Betroffenen die Möglichkeit, freiwillig ihre Passdaten und/oder biometrische Daten abzugeben, die ihre Identität eindeutig bestätigen. Damit soll unbescholtenen Personen mehr Schutz geboten und mögliche Einschränkungen so gering wie möglich gehalten werden.

Wie erreiche ich die Berichtigung oder Löschung meiner persönlichen Daten im SIS?

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre persönlichen Daten missbräuchlich verwendet wurden und einer Berichtigung bzw. Korrektur bedürfen, können Sie in jedem Schengen-Staat von der zuständigen Behörde Auskunft verlangen. Zuständig ist meist die nationale Datenschutzbehörde bzw. das SIRENE Büro. In Deutschland können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit oder die beim BKA angesiedelte SIRENE wenden. Außerhalb des Schengen-Raums können Sie in dem Land, in dem Sie sich gegenwärtig aufhalten, das Konsulat eines beliebigen Schengen-Staates ansprechen.

Informationsvideo (in deutscher Sprache):

SIS und der Europäische Haftbefehl – eine Erfolgsgeschichte europäischer Zusammenarbeit

Informationen (in englischer Sprache) zu SIS und Ihren Rechten