Der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und in besonderen Fällen auch ihrer ausländischen Gäste ist Aufgabe des BKA. Ebenso gewährleistet das BKA in eigenen Ermittlungsverfahren den Schutz von Zeugen, deren Angehörigen und nahestehenden Personen.
Verfassungsorgane des Bundes
Zu den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland zählen der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Gemeinsame Ausschuss und das Bundesverfassungsgericht.
Das Spektrum der Schutzaufgaben ist breit gefächert und reicht vom anlassbezogenen über den ständigen Personenschutz bis hin zur Beratung bei der technischen Sicherung – etwa von Wohn- und Dienstgebäuden – unter Einsatz modernster technischer Mittel, z. B. sondergeschützter Fahrzeuge oder spezieller Nachrichtentechnik.