Das Fluggastdatengesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.
Das Fluggastdatengesetz ist am 25. Mai 2018 vollständig in Kraft getreten.