Wenn sich Kinder und Jugendliche auf sozialen Medien bewegen, dort chatten oder Nachrichten austauschen, sind sie der Gefahr des Cybergrooming ausgesetzt. Darunter versteht man die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen im Internet. Ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Was ist Cybergrooming?
Der Begriff beschreibt die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als ungefähr gleichaltrig aus oder stellen sich als verständnisvolle Erwachsene mit ähnlichen Erfahrungen und Interessen dar. So gewinnen sie das Vertrauen ihrer Opfer mit dem Ziel, sie zu manipulieren. In vielen Fällen bringen sie die Kinder dazu, ihnen freizügige Selbstporträts zu senden. Die Fotos werden dann teilweise als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu bewegen. Manche Täter verfolgen außerdem das Ziel, sich auch „offline“ mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen.
In Deutschland ist Cybergrooming als Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern verboten (§ 176 StGB). Wer Kinder und Jugendliche im Internet mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Folgende Handlungen fallen darunter:
- Dem Kind wird pornografisches Material gezeigt
- Das Kind soll zu sexuellen Handlungen motiviert werden, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll.
- Der Täter will Missbrauchsdarstellungen herstellen oder in seinen Besitz bringen (§ 184b Absatz 1 Nummer 3 oder § 184b Absatz 3).
Der Kontakt muss dabei nicht zwingend sexuell geprägt sein. Bereits die Anbahnung solcher Gespräche fallen unter den Tatbestand des Cybergrooming. Strafbar ist die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Zu „tatsächlichen“ sexuellen Handlungen muss es nicht kommen – allein die Absicht genügt. Auch muss das Kind nicht auf die Nachrichten reagiert haben: Für eine Strafbarkeit reicht es aus, dass das Kind eine solche Nachricht zur Kenntnis genommen hat.
Täter gehen gezielt vor
Ob Soziales Netzwerk, Chatforum oder Gaming-Plattform: Viele Online-Angebote sind auch für Kinder und Jugendliche interessant, um sich mit Freundinnen und Freunden auszutauschen, aber auch um neue virtuelle Kontakte zu knüpfen. Täter nutzen die Anonymität dieser Plattformen aus, um sich als Gleichaltrige oder Gesprächspartner mit gleichen Interessen und Erfahrungen auszugeben. Oft bahnen sie die Kontakte mit ihren Opfern langsam an, machen Komplimente oder geben sich als aufmerksame Zuhörer. Ein erstes Warnzeichen für Cybergrooming ist, dass die Täter versuchen, ihre Opfer dazu zu überreden, private Nachrichten, etwa über einen Messenger-Dienst, auszutauschen. Denn einige soziale Netzwerke und Plattformen haben mittlerweile Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Cybergrooming zu erkennen und verdächtige Nutzerinnen und Nutzer auszuschließen. Bei Messengerdiensten sind die Nachrichten verschlüsselt – der Täter möchte sicher sein, dass er mit seinem Opfer „allein“ ist, und es zum Austausch intimer Nachrichten überreden.
Transkript des Kurzclips zum Thema Cybergrooming
Screenaufnahme eines Chatverlaufs:
Beginne eine Unterhaltung mit TheManu08#21895!
g4merg!rl: Wooow, richtig gutes game! Du bist echt gut! Wie lange zockst du schon?
TheManu08: Hey, dankee! So seit zwei Jahren
g4merg!rl: Cool! Wie alt bist du denn?
TheManu08: 12 und du?
g4merg!rl: Ich bin 13 *lachendes Emoji*. Gehst du dann schon in die 6. Klasse?
TheManu08: Ja genau, ich bin nach den Sommerferien auf das Albert-Einstein-Gymnasium gekommen.
Einblendung: Zwei Google-Suchen später…
g4merg!rl: Meinst du das in Frankfurt?
TheManu08: Jaaa, genau *lachendes Emoji*
g4merg!rl: Da war ich auch mal drauf *Emoji mit ausgestreckter Zunge*. Wie heißt du denn?
TheManu08: Manuel, aber meine Freunde nennen mich Manu. Und du?
g4merg!rl: Schöner Name*lachendes Emoji*. Ich bin Lena. Hast du Insta?
TheManu08: Ja und du?
g4merg!rl: Klarooo, gib mal deine, vielleicht bekommst du dann meins *lachender Emoji*
Einblendung: TheManu08 schickt seinen Instagram-Namen …
Einblendung: Einige Minuten später …
g4merg!rl: Wow, du bist echt sweet *lachendes Emoji*. Ich hätte gedacht, du bist älter als 12…
TheManu08: Krieg ich dein Insta dann jetzt auch? *Emoji mit ausgestreckter Zunge*
g4merg!rl: Vielleicht später *kicherndes Emoji* aber ich kann dir schonmal ein Bild von mir schicken, mom
Einblendung: g4merg!rl schickt ein Bild…
TheManu08: DAS bist du?!
g4merg!rl: Denkst du, ich bin fake oder was? *wütendes Emoji*
TheManu08: What? Nein! Sorry, du bist nur so krass hübsch..
g4merg!rl: Danke *lachendes Emoji* Sag mal, bist du eigentlich allein?
TheManu08: Ja, wieso?
g4merg!rl: Hast du eigentlich auch Oben-Ohne-Bilder von dir?
TheManu08: Meinst du so vom Strand?
g4merg!rl: Ja z.B.
TheManu08: Hmm nee, aber ich kann dir eins schicken *Emoji mit ausgestreckter Zunge*
g4merg!rl: *drei Emojis mit Herzchen-Augen* mach mal
Einblendung: TheManu08 schickt ein Bild…
g4merg!rl: Ey du bist echt so süß! Sag mal… hast du eigtl eine Freundin?
TheManu08: Nee wieso?
g4merg!rl: Naja ich dachte, du könntest vielleicht mit mir gehen?
TheManu08: Im ernst jetzt?
g4merg!rl: Willst du nicht? *erschrecktes Emoji*
TheManu08: DOCH!
g4merg!rl: Oki, dann sind wir jetzt zusammen. Dann will ich dich jetzt aber auch mal richtig sehen...
TheManu08: Wollen wir uns treffen?
g4merg!rl: Gerne, aber mach doch erstmal deine Cam an *zwinkerndes Emoji*
TheManu08: Ich weiß nicht…
g4merg!rl: Ach komm schon. Bitteeee! Ich schick dir auch noch ein pic (Bild) von mir.
Einblendung: g4merg!rl schickt ein weiteres Bild...
TheManu08: Machst du deine auch an?
g4merg!rl: Meine ist leider kaputt... nächstes Mal aber gerne! Versprochen!
TheManu08: Dann machen wir das nächstes mal, wenn deine Cam auch wieder geht.
g4merg!rl: Ach komm schon, jetzt sei doch nicht so *trauruges Emoji* ich hab dir schon 2 Bilder von mir geschickt!
TheManu08: Okay, aber ich muss erst meine Eltern fragen, wenn ich die Cam benutzen will.
g4merg!rl: Hä, wieso? Du bist ja wohl alt genug, um mit deiner Freundin zu reden. Oder musst du für alles deine Mutter fragen?
TheManu08: Nein, muss ich nicht! Okay warte kurz…
Einblendung: Live-Bildübertragung wird gestartet…
Was passiert hier?
Cybergrooming ist die Anbahnung sexueller Kontakte durch Erwachsene, die sich als Gleichaltrige ausgeben, an Kinder und Jugendliche über das Internet.
Cybergrooming findet nicht nur in sozialen Netzwerken statt, sondern über alle Arten von digitalen Medien, über die Personen miteinander in Kontakt kommen – z.B. Spieleseiten und Chatforen.
Cybergrooming ist sexueller Missbrauch von Kindern und nach § 176 StGB strafbar.
Wie erkenne ich Cybergrooming?
- Du wirst gefragt, ob du alleine chattest.
- Du wirst gebeten, die Webcam anzumachen, aber der Chatpartner lässt seine ausgeschaltet.
- Du wirst nach persönlichen Daten und Bildern oder Videos gefragt.
- Du sollst niemandem etwas von dem Chat erzählen, vor allem nicht deinen Eltern.
Wie kann ich mich vor Cybergrooming schützen?
- Vertraue dich jemandem an, wenn du dich sexuell bedrängt fühlst und erstatte Anzeige bei der Polizei!
- Fertige Screenshots an, damit das Cybergrooming nachgewiesen werden kann!
- Melde den Account des Chatpartners beim Anbieter des Sozialen Netzwerks.
Du bist nicht allein!
Cybergrooming vorbeugen: Das können Eltern tun
Eltern sollten mit ihren Kindern gemeinsam vereinbaren, dass bei einer Nutzung von Online-Diensten niemals private Daten wie die Adresse und Telefonnummer mitgeteilt werden sollten. Sie sollten sie dafür sensibilisieren, dass es Menschen gibt, die sich als Kinder oder verständnisvolle Gesprächspartner ausgeben und sehr raffiniert vorgehen, um ihr wahres Alter oder ihre wahren Absichten zu verbergen. Sie sollten mit ihnen das Thema Cybergrooming besprechen und aufzeigen, ab welchen Punkten ein Chat gefährlich werden kann. Kinder sollten besonders vorsichtig sein, wenn der Chatpartner:
- sie in private Chats locken will
- darauf drängt, dass die Kontakte geheim bleiben
- Fotos oder Videos verlangt
- Nachrichten mit sexuellem Inhalt versendet
- Kein „Nein“ akzeptiert
- persönliche Daten fordert und sich „offline“ treffen möchte
- Geld oder Geschenke anbietet
Aufgaben des BKA
Das Bundeskriminalamt ist als Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen zuständig. Dazu gehört die Auswertung von Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen genauso wie Ermittlungen, um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und diesen zu stoppen. Außerdem engagiert sich das BKA in der Prävention und setzt auf die Zusammenarbeit mit Sozialen Netzwerken und Providern, um Gefahren im Netz zu minimieren und Kinder auch online zu schützen.