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Nationale und internationale Zusammenarbeit, Ermittlungen, Forschung und Entwicklung, Verwaltung und Personenschutz – erfahren Sie hier mehr zu den vielfältigen Aufgabenbereichen der Kriminalpolizei des Bundes.
In bestimmten Bereichen der internationalen und der schweren Kriminalität nimmt das BKA selbst Strafverfolgungsaufgaben wahr und ermittelt aufgrund eigener Zuständigkeit oder im Auftrag.
Straftäter agieren immer häufiger über Landesgrenzen hinweg und sind international vernetzt. Auch Kriminalitätsbekämpfung muss daher international vernetzt stattfinden. Das BKA ist aktiver Teil dieses Zusammenspiels der Sicherheitsbehörden.
Um die Funktionsfähigkeit des deutschen Staates zu gewährleisten, beschützt das BKA Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes. Auch Zeugen in eigenen Ermittlungsverfahren werden vom BKA beschützt.
Im BKA sind besondere Verwaltungsfunktionen angesiedelt: so die Einstufung von Gegenständen entsprechend den Bestimmungen des Waffengesetzes und die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sogenannte Geschicklichkeitsspiele nach den Vorgaben der Gewerbeordnung.
Gemeinsam für die Sicherheit: Das BKA ist Zentralstelle der deutschen Polizei. In dieser Funktion unterstützt das BKA die Polizeibehörden, indem es ihnen Informationen, Serviceleistungen und Know-How zur Verfügung stellt.
Unter bestimmten Voraussetzungen verfügt das BKA bei Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus über Gefahrenabwehrbefugnisse, die im Regelfall in der Zuständigkeit der Polizeien der Bundesländer liegen.
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