- Leitlinien der IDKO
- Identifizierungsmethoden
- Interdisziplinäres Team
- Einsätze
- Informationen für Vermissende und Hinterbliebene
Leitlinien der IDKO
- Alle Maßnahmen der IDKO dienen dazu, die Opfer zweifelsfrei zu identifizieren.
- Es wird der höchstmögliche Qualitätsstandard gemäß den INTERPOL-Richtlinien angelegt.
- Die Hinterbliebenen können sich darauf verlassen, dass die IDKO mit den Opfern würdevoll und mit größtem Respekt umgeht.
- Dem Bedürfnis aller Hinterbliebenen, so schnell wie möglich Gewissheit zu erlangen, wird mit größtmöglicher Sorgfalt Rechnung getragen.
- Die IDKO arbeitet interdisziplinär und bindet die notwendigen Experten der relevanten Fachrichtungen aktiv ein.
Identifizierungsmethoden
Um Personen, die bei großen Schadensereignissen ums Leben gekommen sind, eindeutig und sicher identifizieren zu können, werden international anerkannte Methoden der Identifizierung anhand primärer Identifizierungsmerkmale angewandt. Diese sind:
- der Vergleich von Finger-, Hand- und Fußflächenabdrücken (Daktyloskopie),
- der Abgleich des Zahnstatus,
- die Untersuchung und der Vergleich von genetischem Material (DNA-Abgleich).
Nur durch diese drei Methoden kann eine zweifelsfreie Identifizierung erfolgen, denn die Fingerabdrücke, der Zahnstatus und die DNA sind bei jedem Mensch jeweils so individuell ausgeprägt, dass hierüber eine sichere Zuordnung zu einer Person möglich ist.
Für den Abgleich bedient sich die IDKO spezieller Fachkräfte (daktyloskopische Sachverständige, forensische Zahnmediziner und DNA-Spezialisten).
Weitere unterstützende, sekundäre Identifizierungsmerkmale sind die Personenbeschreibung, medizinische Befunde (wie z. B. Operationen, Krankheiten, Schwangerschaften) sowie die am Körper getragenen Schmuck- und Bekleidungsgegenstände, Personaldokumente sowie elektronische Geräte.
Vorliegen einer zweifelsfreien Identifizierung
Eine Person gilt als zweifelsfrei identifiziert, wenn mindestens ein oben genanntes primäres Identifizierungsmerkmal (daktyloskopischer Befund, Zahnstatus oder DNA-Profil) vorliegt und eine widerspruchsfreie Auswertung der sekundären Merkmale (Personenbeschreibungen, medizinische Befunde, Schmuck- und Bekleidungsgegenstände, Personaldokumente und elektronische Geräte) erfolgt ist.
Sekundäre Identifizierungsmerkmale genügen grundsätzlich nur zur zusätzlichen Bestätigung (im Sinne einer Plausibilitätsprüfung) einer über ein primäres Identifizierungsmerkmal erzielten Identifizierung. Sie reichen in der Regel als alleiniger Grund für eine Identifizierung nicht aus und sind in ihrem Informationsgehalt unterschiedlich zu bewerten.
Identifizierungsstandard DVI (Disaster Victim Identification)
Die beschriebene Methodik der Nutzung primärer und sekundärer Identifizierungsmerkmale ist als sogenannter INTERPOL-Standard im INTERPOL-DVI-Guide festgelegt.
Der INTERPOL-DVI-Guide wurde 1984 publiziert und zuletzt 2014 aktualisiert und soll für alle INTERPOL-Mitgliedsstaaten eine Handlungsanleitung zur Identifizierung von Katastrophenopfern sein. In diesem DVI-Guide wurden bei der Erstellung und den regelmäßigen Aktualisierungen die Erfahrungen der international vorhandenen DVI-Teams aus unterschiedlichen Einsätzen einbezogen. Der beschriebene Prozess ist das Ergebnis vielfältiger Erfahrungen.
Die Verantwortung für die Aktualisierungen des INTERPOL-DVI-Guide liegt bei der INTERPOL-Working-Group-on-DVI, in der Deutschland, vertreten durch die IDKO des BKA, neben 16 weiteren Nationen seit 1996 Mitglied ist. Somit sind vieljährige Erfahrungen und Expertisen aus diesen Ländern in die aktuell gültige Version eingeflossen und haben maßgeblich zur darin beschriebenen Prozessgestaltung und zur erreichten Prozessoptimierung beigetragen.
Interdisziplinäres Team
Die IDKO besteht aus hauptamtlichen Mitarbeitern, die die Geschäftsführung der IDKO wahrnehmen. Darüber hinaus verfügt die IDKO über einen Pool nebenamtlicher Mitglieder verschiedener Fachrichtungen aus dem BKA und externer Mitarbeiter (Rechtsmediziner, Zahnmediziner und Psychologen). Die IDKO unterhält Kontakte zu einer Vielzahl von Behörden und Institutionen, die im Einsatzfall zur Unterstützung herangezogen werden können, wie etwa Technisches Hilfswerk (THW), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Einsätze
Schadenslage | Datum | Ort | |
---|---|---|---|
1 | Flugzeugabsturz | 03.12.1972 | Teneriffa / Spanien |
2 | Flugzeugabsturz | 20.11.1974 | Nairobi / Kenia |
3 | Flugzeugabsturz | 10.09.1976 | Zagreb / Jugoslawien |
4 | Flugzeugabsturz | 19.09.1976 | Isparta / Türkei |
5 | Gasexplosion | 11.07.1978 | Tortosa / Spanien |
6 | Hubschrauberabsturz | 11.09.1982 | Mannheim |
7 | Wohnhausbrand | 24.05.1986 | Bad Nauheim |
8 | Flugzeugabsturz | 15.10.1987 | Como / Italien |
9 | Flugzeugabsturz | 02.01.1988 | Izmir / Türkei |
10 | Flugzeugabsturz | 08.02.1988 | Mülheim/Essen |
11 | Flugzeugabsturz | 28.08.1988 | Ramstein |
12 | Flugzeugabsturz | 26.05.1991 | Saphanburi / Thailand |
13 | Busunglück | 26.09.1992 | Agard / Ungarn |
14 | Flugzeugabsturz | 05.03.1993 | Skopje / Mazedonien |
15 | Flugzeugabsturz | 03.01.1994 | Irkutsk / GUS |
16 | Flugzeugabsturz | 06.02.1996 | Puerto Plata / Dominikanische Republik |
17 | Attentat auf Touristenbus | 18.09.1997 | Kairo / Frankfurt/M. |
18 | Zugunglück | 03.06.1998 | Eschede |
19 | Flugzeugabsturz (Concorde) | 25.07.2000 | Paris |
20 | Anschläge | 11.09.2001 | New York |
21 | Flugzeugzusammenstoß | 01.07.2002 | Überlingen/Bodensee |
22 | Flugzeugabsturz | 22.08.2002 | Nepal / Frankfurt/M. |
23 | Anschläge | 12.10.2002 | Bali |
24 | Busunglück | 08.05.2003 | Siófok / Ungarn |
25 | Busunglück | 17.05.2003 | Lyon / Frankreich |
26 | Busunglück | 20.12.2003 | Hensies / Belgien |
27 | Flutkatastrophe | 26.12.2004 | Südostasien |
28 | Flugzeugabsturz | 16.09.2007 | Phuket / Thailand |
29* | Flugzeugabsturz | 20.08.2008 | Madrid / Spanien |
30 | Flugzeugabsturz | 08.10.2008 | Lukla / Nepal |
31* | Busunglück | 04.11.2008 | Hannover |
32 | Anschläge | 26.11.2008 | Mumbai / Indien |
33* | Flugzeugabsturz | 01.06.2009 | Brasilien |
34 | Ermordung dt. StA im Jemen | 13.06.2009 | Saada / Jemen |
35* | Erdbeben | 12.01.2010 | Port-au-Prince / Haiti |
36 | Leichenfund im Jemen | 14.03.2010 | Sanaa / Jemen |
37* | Zugunglück | 29.01.2011 | Hordorf |
38* | Havarie "Costa Concordia" | 13.01.2012 | Giglio / Italien |
39* | Anschläge "Westgate Center" | 21.09.2013 | Nairobi / Kenia |
40* | Taifun | 08.11.2013 | Philippinen |
41 | Flugzeugabsturz | 17.07.2014 | Schachtarsk / Ukraine |
42 | Flugzeugabsturz | 24.07.2014 | Gao / Mali |
43 | Flugzeugabsturz Germanwings | 24.03.2015 | Südfrankreich |
44 | Erdbeben | 25.04.2015 | Nepal |
45 | Terroranschlag | 12.01.2016 | Istanbul / Türkei |
46 | Terroranschlag | 19.12.2016 | Berlin |
47 | Busunglück | 03.07.2017 | Münchberg |
48* | Waldbrände | 23.07.2018 | Athen / Griechenland |
49 | Flugzeugabsturz | 10.03.2019 | Addis Abeba / Äthiopien |
50 | Reisebusunfall | 17.04.2019 | Madeira / Portugal |
51 | Anschlag | 19.02.2020 | Hanau |
52 | Hochwasser | 13.07. - 15.07.2021 | Eifelregion Rheinland-Pfalz / Nordrhein-Westfalen |
Die Tabelle beinhaltet auch Beratungseinsätze der IDKO.
Informationen für Vermissende und Hinterbliebene
Sie sind Angehörige oder nahestehende Personen von Menschen, die in einem Schadensfall vermisst werden. Sie hoffen, dass Ihre Angehörigen und geliebten Personen bei diesem Ereignis nicht zu Schaden oder gar ums Leben gekommen sind. Dennoch kann es sein, dass dies der Fall ist.
Um Ihnen Gewissheit zu geben, hat die Identifizierungskommission (IDKO) des Bundeskriminalamtes die Aufgabe, die bei einem Schadensfall verstorbenen Personen zweifelsfrei zu identifizieren.
Ein würde- und respektvoller Umgang mit den Verstorbenen hat für die Mitglieder der IDKO allerhöchste Priorität.
Für weitergehende Informationen stellt die IDKO eine herunterladbare Broschüre für Vermissende und Hinterbliebene zur Verfügung, die Antworten auf Ihre Fragen enthält, was zu tun ist und was auf Sie zukommt, sobald Sie bei der Polizei eine Person als vermisst gemeldet haben.