Bundeskriminalamt (BKA)

Koordinierungsstelle der Betreuung von Betroffenen terroristischer Anschläge (KoBe)

Betroffene (der Begriff umfasst physisch und psychisch Verletzte, Angehörige, Zeuginnen und Zeugen) von terroristischen Anschlägen sind vielfach mit extremen Belastungen konfrontiert: Neben der Heilung ihrer physischen und psychischen Verletzungen, der Bewältigung ihrer schrecklichen Erfahrungen oder auch einer Trauerphase sind zahlreiche bürokratische Fragen und Angelegenheiten zu klären. Dies überfordert die Betroffenen nicht selten. Darüber hinaus können zum Beispiel Verletzungen zu Arbeitsausfällen führen, die finanzielle Engpässe bis hin zu grundlegenden existentiellen Problemen nach sich ziehen können.

In der Vergangenheit – so nach dem terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz am 19.12.2016 – wurde erkannt, dass die Betreuung von Verletzten, Angehörigen sowie Zeuginnen und Zeugen weiter verbessert werden kann.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskriminalamt eine Koordinierungsstelle der Betreuung von Betroffenen terroristischer Anschläge (KoBe) eingerichtet.
Im Fokus der Ermittlungen nach einem Anschlag steht naturgemäß die Suche nach den Täterinnen und Tätern. Aufgabe der KoBe ist es hingegen, dafür zu sorgen, dass den betroffenen Menschen in dieser persönlichen Ausnahmesituation professionelle Unterstützung angeboten wird sowie darauf hinzuwirken, dass auch bei der polizeilichen Sachbearbeitung die besonderen Erlebnisse und Bedürfnisse der Betroffenen in erforderlichem Maße Berücksichtigung finden.

Bei der Bewältigung dieser komplexen Aufgaben steht die Koordinierungsstelle in engem Kontakt mit den Polizeien der Länder, dem Opferstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt sowie zahlreichen staatlichen und zivilen Institutionen und Organisationen, die mit der Beratung und Betreuung von Betroffenen terroristischer Anschläge betraut sind. Die KoBe selbst hat keinen direkten Kontakt zu Betroffenen, sondern ausschließlich zu staatlichen und privaten Institutionen. Betroffene terroristischer Anschläge sollten sich daher nicht direkt an das BKA, sondern an die Polizeien der Länder oder private Beratungsinstitutionen, wie beispielsweise den Weißen Ring, wenden.

Seit ihrer Einrichtung hat die KoBe nach den Anschlägen in Halle (Oktober 2019), Hanau (Februar 2020), Dresden (Oktober 2020) und Wien (November 2020) für eine Koordinierung aller mit der Betreuung der Betroffenen eingebundenen Stellen und somit für eine professionellere Betreuung und Beratung gesorgt.