Bundeskriminalamt (BKA)

Die Rechtstatsachensammel- und -auswertestelle (RETASAST)

RETASAST im BKA

Die Rechtstatsachensammel- und -auswertestelle (RETASAST) gehört zur Beratungsstelle für polizeipraktische Rechtsfragen und Rechtspolitik im Bundeskriminalamt.

Ihre Aufgabe ist die Erhebung, Sammlung und Aufbereitung von Rechtstatsachen.

Unter dem Begriff "Rechtstatsachen" fasst die RETASAST Sachverhalte vor allem aus der polizeilichen Praxis, in denen rechtliche oder gesetzliche Defizite als Erschwernis für die polizeiliche Arbeit deutlich geworden sind. Die RETASAST hält zudem statistische Angaben zu polizeilichen Tätigkeiten vor und wertet gerichtliche Entscheidungen auf ihre polizeipraktische Relevanz aus.

Das Ziel der Rechtstatsachensammlung ist die Unterstützung des Gesetzgebungsverfahrens.

Die RETASAST soll eine Datenbasis schaffen, um Gesetzesänderungen zu initiieren bzw. Gesetzesinitiativen zu unterstützen. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, das vorhandene rechtliche Instrumentarium zu evaluieren.

Woher kommen Rechtstatsachen?

Die RETASAST entnimmt ihre Informationen - zumeist in Form von konkreten Falldarstellungen - vor allem der polizeilichen Praxis. Das Rechtstatsachenmaterial wird sowohl aktiv erhoben als auch durch regelmäßige Berichte der Kooperationspartner gewonnen.

Was geschieht mit den Rechtstatsachen?

Die Rechtstatsachen werden ausgewertet, dokumentiert und für die regelmäßige Berichterstattung der RETASAST aufbereitet. Die Berichte werden den Fachdienststellen des Bundes und der Länder sowie dem BMI in Form einer „Bund-Länder-Fallsammlung” zur Kenntnis gegeben. Auch anlassbezogene Sondererhebungen zu bereits erkannten rechtlichen Defiziten werden durchgeführt. Daneben fließen die Erkenntnisse der RETASAST in Stellungnahmen, Erlassbeantwortungen, Gutachten und die Beantwortung von Einzelanfragen aus dem polizeilichen und politischen Bereich ein.

Wie und durch wen erfolgen Zulieferungen an die RETASAST?

Die RETASAST ist auf die Zulieferungen der Polizeidienststellen des Bundes und der Länder angewiesen. Polizeidienststellen der Länder können ihre Beiträge und Anfragen über die jeweiligen Beauftragten bei ihrem Landeskriminalamt an die RETASAST leiten.