Bundeskriminalamt (BKA)

Arzneimittelkriminalität


Arzneimittel können kurzgefasst als Stoffe oder Stoffzusammensetzungen bezeichnet werden, die zur Heilung oder zur Verhütung von Krankheiten bestimmt sind oder sich dazu eignen, physiologische Funktionen zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu ermöglichen.

Das Arzneimittelgesetz

Zweck des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln — insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel — zu sorgen.

Der Anwendungsbereich des AMG umfasst diejenigen Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind (Humanarzneimittel).

Zudem ist seit dem 28.01.2022 das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten, welches für den sicheren Verkehr mit Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten sorgen und die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten gewährleisten soll (beispielsweise illegaler Einsatz bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen).

Straftatbestände

Straftatbestände nach dem Arzneimittelgesetz sind beispielsweise:

  • Inverkehrbringen / Anwenden von bedenklichen Arzneimitteln (§§ 5, 95 Abs. 1 AMG)
  • Herstellen /I nverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln (§§ 8 Abs. 2, 95 Abs. 1 AMG)
  • Abgabe von oder Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (§§ 43, 95 Abs. 1 AMG)

Es ergeben sich in diesem Zusammenhang Überschneidungen u. a. zu Umwelt-, Verbraucherschutz- und Artenschutzdelikten (z. B. Traditionelle Chinesische Medizin – TCM) und zur Produkt- und Markenpiraterie (Fälschung von Arzneimitteln).

Zuständigkeiten des BKA

Im BKA werden zum Bereich der Arzneimittelkriminalität national und international relevante Informationen und polizeiliche Erkenntnisse gesammelt und aufbereitet sowie Ermittlungen geführt.

Das BKA hat in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Arzneimitteln neben seinen Zentralstellen- und Auswertungsaufgaben eine originäre Ermittlungszuständigkeit (§ 4 Abs.1 BKAG). Der international organisierte ungesetzliche Handel mit Arzneimitteln ist im BKA Teil der Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität und umfasst die Betrachtung und Analyse der Deliktsfelder:

  • illegale Arzneimittel in der legalen Vertriebskette,
  • Arzneimittel in der illegalen Vertriebskette,
  • Doping im Sport.

Im BKA liegt der Auswertungsschwerpunkt auf der Bekämpfung von illegalen Arzneimitteln in der legalen Vertriebskette.

Dopingbekämpfung

Einen Sonderfall innerhalb der Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität stellt die Dopingbekämpfung dar. Die bis dahin im AMG verankerten Verbote wurden mit Inkrafttreten des Antidopinggesetzes (AntiDopG) am 18.12.2015 um neue Tatbegehungsweisen erweitert und um Dopingmethoden ergänzt. Für bestimmte Wettkampfsportler wurde ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings eingeführt. Der Fokus der Dopingbekämpfung wurde damit neu ausgerichtet und auf sportliche Werte (insb. Fairness und Chancengleichheit) ausgedehnt.

Der Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) kommt bei der Dopingbekämpfung eine hohe Bedeutung zu. Das BKA nimmt bei dieser Zusammenarbeit eine beratende und koordinierende Funktion wahr.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen

International

Thema Versandapotheken

Doping

Infografik und Flyer

Richtiges Verhalten beim...Umgang mit (verdächtigen) Arzneimitteln (PDF, 126KB)

Informationsflyer "Arzneimittelkauf im Internet" (PDF, 143KB)