Viele Menschen posten sorglos Bilder von ihren Kindern, etwa in sozialen Medien oder im Status von Messenger-Diensten. Das BKA ist als Zentralstelle auch für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern zuständig und rät: Kinderbilder gehören nicht ins Netz.
Fotos und Videos in den falschen Händen
Sind Fotos und Videos einmal im Internet, kann nicht mehr kontrolliert werden, wer diese Bilder besitzt und was mit den Bildern geschieht. Hier können sie unter anderem für missbräuchliche Zwecke verwendet werden.
Verbreitung im Darknet
Auch scheinbar „harmlose“ Bilder oder Videos können von pädokriminellen Tätern gesammelt und im Darknet verbreitet werden. Auch Gruppenfotos sind davon nicht ausgenommen. Es kommt vor, dass auch solche Bilder in pädokriminellen Foren oder Plattformen geteilt werden.
Produktion von Kinderpornografie
Durch Kinderbilder, die im Netz frei verfügbar sind, werden Tatgelegenheiten für Hersteller computeranimierter Kinderpornografie geschaffen. Aufnahmen bekleideter Kinder können so umgestaltet werden, dass sie leicht bekleidete oder gar nackte Kinder abbilden. So werden auch vermeintlich „harmlose“ Bilder sexualisiert oder in einen sexuellen Kontext gestellt.
Mobbing in der Schule und danach
Kinderbilder und -videos können selbst dann dem Kind schaden, wenn die Aufnahmen nicht zur unerlaubten Befriedigung von Sexualbedürfnissen dienen, etwa wenn sie das Gespött von Mitschülerinnen und Mitschülern auslösen. Sogar später, wenn sich die abgebildeten Personen bereits im Erwachsenenalter befinden, können solche Bilder Scham auslösen.
Unkontrollierte Veröffentlichung
Selbst bei der Veröffentlichung auf eingeschränkt sichtbaren oder „privat“ gestellten Profilen sowie über Privatnachrichten in Messenger-Diensten kann es passieren, dass die Aufnahmen durch Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte an Adressaten gelangen, die von den Eltern nicht für den Empfang bestimmt waren. Hierdurch können die Aufnahmen dann ohne Kenntnis und Einverständnis der Eltern weitergegeben werden.
Recht am eigenen Bild
Kinder haben außerdem, unabhängig vom Alter, eigene Persönlichkeitsrechte und damit auch ein Recht am eigenen Bild. Das heißt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, ob ein Bild von ihm veröffentlicht wird oder nicht. Deswegen ist ab dem 14. Lebensjahr die Einwilligung des betroffenen Kindes notwendig, bevor ein Bild oder Video geteilt bzw. veröffentlicht wird. Bei Kindern, die jünger als 14 Jahre alt sind, tragen die Erziehungsberechtigten alleine die Verantwortung, ob das Bild veröffentlicht werden darf oder nicht.
Prävention – So schützen Sie ihre Kinder
Um Kinder bestmöglich zu schützen gilt: Kinderfotos oder -videos sollten nicht online gestellt werden. In allen Fällen sollte der Schutz des Kindes bei der Entscheidung immer im Vordergrund stehen.
Weitere Informationen zu Kinderbilder im Netz finden sich auf folgender Seite der „Zivilen Helden“: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/darum-gehoeren-kinderbilder-nicht-ins-netz/