Bundeskriminalamt (BKA)

Kinder- und jugendpornografische Inhalte

Ein kinderpornografischer Inhalt ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller
Missbrauch zugrunde. Durch die (weltweite) Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer.

Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von jugendpornografischen Inhalten.

Strafbarkeit

Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Inhalten (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des
sexuellen Missbrauchs.

Jugendpornografische Inhalte sind nach § 184c StGB strafbar.

Aufgrund einer 2015 geänderten Gesetzeslage in Deutschland sind nun auch solche Dateien/Bilder, die früher als (zum Teil strafloses) „Posing“ eingestuft wurden, als „kinder-/jugendpornografisch“ zu
bewerten und entsprechend zu behandeln, das heißt strafrechtlich zu verfolgen. Dies gilt auch für selbst hergestelltes Material.

Angesichts der leichten Verfügbarkeit von kinder- und jugendpornografischen Inhalten im Internet darf nicht in Vergessenheit geraten, dass solche Inhalte den unter Umständen noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentiert. Das Bundeskriminalamt räumt daher der Bekämpfung der kinder- und jugendpornografischen Inhalten einen hohen Stellenwert ein.