Bundeskriminalamt (BKA)

Menschenhandel und Ausbeutung

Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, deren Bekämpfung für die Bundesregierung, das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder von großer Bedeutung ist.

Unter "Menschenhandel" (§ 232 StGB) wird das Anwerben, die Beförderung, die Weitergabe, das Beherbergen oder die Aufnahme von Personen zum Zweck der Ausbeutung verstanden. Die einzelnen Ausbeutungsformen sind seit Oktober 2016 eigene Straftatbestände im Strafgesetzbuch (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen oder die rechtswidrige Organentnahme, §§ 232a bis 233a StGB).

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung findet nahezu ausschließlich in der Prostitution statt. Häufig werden die Opfer durch Bekannte, Familienangehörige, Freunde, o. ä. in die Prostitution gebracht und ausgebeutet. Nicht selten werden dabei die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse in den Herkunftsländern ausgenutzt, andere Jobs versprochen bzw.die Prostitutionstätigkeit als gute Verdienstmöglichkeit dargestellt. Die Aufdeckung von Straftaten in diesem Deliktsbereich ist aufgrund einer oftmals fehlenden sog. Opferaussage im Strafverfahren meist schwierig und es ist hier von einem hohen Dunkelfeld auszugehen.

Gleiches gilt für die Bereiche der Ausbeutungsdelikte in Arbeitsverhältnissen oder auch bei Betteltätigkeiten oder der Begehung von Straftaten (z. B. Ladendiebstahl).

Beim Tatbestand der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB kommt es nicht darauf an, ob der Täter das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit „gebracht“, also dessen Willensentschließung beeinflusst hat. Es genügt, dass der Täter die schlechte wirtschaftliche Situation des Opfers kennt und diese für sich ausnutzt, indem er das Opfer unter ausbeuterischen Bedingungen beschäftigt. Hierzu zählen z. B. schlechte Bezahlung, überlange Arbeitszeiten, überhöhte Vermittlungsgebühren und Mietzahlungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und das Vorenthalten des Lohns.

In den letzten Jahren konnte im Bereich der Arbeitsausbeutung eine Zunahme an abgeschlossenen Ermittlungsverfahren verzeichnet werden. Dies lässt sich u. a. auf neue Kompetenzen des Zolls in diesem Deliktsfeld und einem damit einhergegangenen Anstieg der dort geführten Ermittlungsverfahren zurückführen. Die Branchen sind weitreichend z. B. Bau, Pflege, Transport, Logistik.

Dunkelfeld

Da es sich beim Menschenhandel und der Arbeitsausbeutung um ein Kontrolldelikt handelt, wird von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen. Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geben sich häufig nicht zu erkennen. Die Identifizierung der Opfer stellt die Strafverfolgungsbehörden zudem u. a. aus den folgenden Gründen vor große Herausforderungen:

  • Angst der Opfer vor Behörden und/oder Tätern;
  • soziale Abschottung;
  • unsicherer Aufenthaltsstatus;
  • Druck, Schulden abarbeiten zu müssen;
  • fehlende Wahrnehmung, selbst ein Opfer zu sein.

Die Opfer

Die Mehrzahl der Opfer von Menschenhandel stammt aus Deutschland sowie aus Ost- und Südosteuropa. Die Betroffenen werden häufig angeworben, indem ihnen eine legale und angeblich gut bezahlte Arbeit versprochen wird, und dann in die Prostitution oder in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gezwungen. Hierzu setzen die Täter oft auch physische oder psychische Gewalt ein.

Hauptursachen des Menschenhandels sind die Perspektivlosigkeit, Armut und Hilflosigkeit der Opfer sowie die Nachfrage nach Prostituierten und "billigen Arbeitskräften". Auch die emotionale Abhängigkeit von den Tätern ist eine häufige Ursache für eine spätere Ausbeutung.

Rechtliches

Im Oktober 2016 wurden die Straftatbestände des Menschenhandels im deutschen Strafrecht neu gestaltet. Deutschland kommt damit den Vorgaben des Europäischen Parlamentes nach, Menschenhandel und vor allem die Ausbeutung von Kindern und Erwachsenen in all ihren Facetten zu bekämpfen.

Das seit 01.07.2017 geltende "Prostituiertenschutzgesetz" (ProstSchG) leistet in Ergänzung der Strafvorschriften einen wertvollen Beitrag zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen. Die Regulierung der Prostitution soll dazu beitragen, dass sich die Ausbeutungsmöglichkeiten im Rotlichtmilieu verringern.

Delikte der Arbeitsausbeutung fallen sowohl in die Zuständigkeit der Polizei als auch - seit 2019 - in die der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Die FKS wurde damit in die Lage versetzt, mögliche Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft besser zu identifizieren und dadurch andere Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen in diesem Deliktsfeld zu unterstützen oder anders als bisher entsprechende Ermittlungen auch selbst führen zu können

Finanzermittlungen, Vermögensabschöpfung und Ausgleich des Opferschadens

Opfer von Menschenhandel haben oft erhebliche körperliche und psychische Verletzungen erfahren. Zugleich wurden ihnen ihre Einkünfte ganz oder in beträchtlicher Höher vorenthalten. Vor diesem Hintergrund ist es von erheblicher Bedeutung, dass in Menschenhandelsermittlungsverfahren immer auch die Möglichkeiten der Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung geprüft und gegebenenfalls durchgeführt werden. Den Tätern das kriminell erworbene Vermögen zu entziehen, zerstört auch ihr Geschäftsmodell. Dies kann potentielle Täter abschrecken selbst in den Menschenhandel einzusteigen.