Bundeskriminalamt (BKA)

Spionage

Das Bundeskriminalamt ermittelt im Auftrag des Generalbundesanwaltes in den Deliktsbereichen

  • klassische Spionage (Informationsbeschaffung u. a. aus den Bereichen Militär und Politik)
  • Cyberspionage/Sabotage (nachrichtendienstlich/staatlich gesteuerte IT-Angriffe)
  • nachrichtendienstlich gesteuerte Proliferation/illegaler Technologietransfer (Weiterverbreiten von Massenvernichtungswaffen/Unterlaufen von Exportkontrollen mit nachrichtendienstlichen Mitteln)
  • Oppositionellen-Ausspähung (Ausspähung von Personen und Organisationen, die in Opposition zur Regierung bzw. zum politischen System eines Staates stehen) sowie
  • Staatsterrorismus (von Staaten bzw. Nachrichtendiensten ausgeübter oder gesteuerter Terrorismus).

Die konsequente Bekämpfung von Spionage und staatsterroristischen Aktivitäten trägt zum Schutz der äußeren Sicherheit und der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland bei. Sie dient dem Schutz von Oppositionellen sowie der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Des Weiteren wirkt sie der Einmischung fremder Staaten in innere Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland entgegen.