- Erkennungsdienst
- Erkennungsdienst im Bundeskriminalamt
- Fingerabdrücke / AFIS
- Lichtbilder / Gesichtserkennungssystem (GES)
- DNA-Identifizierungsmuster / DNA-Analyse-Datei (DAD)
- Nationaler und internationaler Austausch erkennungsdienstlicher Daten
Erkennungsdienst
Die Identifizierung von Personen ist für die öffentliche Verwaltung unverzichtbar, insbesondere bei der polizeilichen Arbeit. Dafür bietet die Erfassung und Speicherung von biometrischen Merkmalen des Menschen (insbesondere Fingerabdrücke, Lichtbilder und DNA-Identifizierungsmuster) eine wichtige Grundlage.
Für die Polizei sind diese erkennungsdienstlichen Daten u. a. Grundlage für die Ermittlung von Tätern in Strafverfahren, die Zuordnung von Tatortspuren, das Erkennen von Tatzusammenhängen, aber auch für die Identifizierung von hilflosen Personen oder unbekannten Toten. Darüber hinaus werden in den Bereichen Asyl, Migrations- und Visaangelegenheiten Fingerabdrücke und/oder Lichtbilder für die eindeutige Identifizierung von Asylbewerbern sowie Ausländern im Sinne des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Das Bundeskriminalamt leistet den zuständigen zivilen Behörden hierbei Amtshilfe.
Erkennungsdienst im Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt speichert in seinen erkennungsdienstlichen Datenbanken behördlich erhobene Fingerabdrücke, Lichtbilder und DNA-Profile von Personen sowie Daten von Tatortspuren, die auch für einen automatisierten Abgleich im Rahmen nationaler und teilweise internationaler Recherchen zur Verfügung stehen. Die Erhebung und Speicherung erfolgt im Rahmen konkreter gesetzlicher Vorgaben.
DNA-Profile
| Fingerabdrücke
| Lichtbilder
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Stand: 2023
Fingerabdrücke / AFIS
Fingerabdrücke werden seit über 100 Jahren systematisch zur Personenidentifizierung und zur eindeutigen Zuordnung von Spuren genutzt. Die zentrale Fingerabdrucksammlung des Bundeskriminalamtes wurde seit dessen Gründung im Jahr 1951 kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 1976 nahm das erste halbautomatische Datenverarbeitungssystem zur Auswertung von Fingerabdrücken den Wirkbetrieb auf. Ein verbessertes, automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) wurde im Jahr 1993 eingeführt. Es basiert auf der Codierung der anatomischen Merkmale (Minutien), die im Finger- und Handflächenabdruck abgebildet sind. Das System kann die Minutien automatisch erkennen und mit dem Code der abgespeicherten Fingerabdrücke und -spuren vergleichen. Seit 2003 können im AFIS auch Handflächenabdrücke systematisch ausgewertet werden.
Die Einführung der "Livescan"-Technologie im Jahr 2004 ermöglicht es, die Finger- und Handflächenabdrücke auch digital aufzunehmen und im zentralen AFIS des BKA zu speichern. Mittlerweile beträgt die Digitalisierungsquote fast 100 %. Im Rahmen des sog. Fast-ID-Verfahrens können seit 2006 digital aufgenommene Fingerabdrücke ohne Zeitverzug im AFIS recherchiert werden. So sind z. B. im polizeilichen Streifendienst, bei Großveranstaltungen (Fußballspiele, Konzerte etc.) und bei Grenzkontrollen rund um die Uhr innerhalb von wenigen Augenblicken zuverlässige, biometrisch basierte Personenidentifizierungen möglich. Zusätzlich wurde durch „ID-Check“ der Abgleich von berührungslos aufgenommenen Fingerabdrücken mittels Smartphone ermöglicht.
Das BKA verarbeitet jährlich ca. 1,4 Millionen eingehende digitale Fingerabdruckblätter, die gespeichert, ausgewertet und qualitätsüberprüft werden. Dabei wurden 2023 rund 327.153 Identifizierungen auf Basis des Abgleichs von Fingerabdrücken erzielt. Das Fast-ID Verfahren führte im selben Jahr in ca. 25% der Anfragen zu einem Treffer im Bestand. Zudem wurden im Jahr 2023 ca. 484.000 Tatortspuren im AFIS recherchiert, was zu ca. 25.000 Treffern führte.
Lichtbilder / Gesichtserkennungssystem (GES)
Im zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL sind im Jahr 2023 ca. 7,2 Millionen Lichtbilder gespeichert. Die Anzahl verteilt sich auf ca. 5,03 Mio. Personen. Durch den direkten Zugriff auf INPOL stehen die Lichtbilder allen deutschen Polizeidienststellen sofort und aktuell zur Verfügung.
Mit dem seit 2008 im Bundeskriminalamt betriebenen Gesichtserkennungssystem (GES) können einzelne Lichtbilder mit dem Lichtbild-Gesamtbestand abgeglichen werden. Das GES trifft eine Vorauswahl aus dem Gesamtbestand, die anschließend von Lichtbildexperten und -sachverständigen ausgewertet wird. Im Jahr 2023 wurden bundesweit bei ca. 117.900 Recherchen im GES knapp 3.800 Personen identifiziert.
DNA-Identifizierungsmuster / DNA-Analyse-Datei (DAD)
Die aus der DNA-Analyse resultierenden Identifizierungsmuster werden in der DNA-Analyse-Datei (DAD) beim Bundeskriminalamt gespeichert. Diese wurde 1998 als Teil des zentralen Informationssystems der Polizei (INPOL) eingerichtet. Auslöser war die Aufklärung mehrerer Sexualmorde mit Hilfe der DNA-Analyse. Die DAD steht allen deutschen Polizeibehörden zur Verfügung.
In der DAD sind über 1,18 Mio. Datensätze gespeichert, davon ca. 805.000 Personendatensätze und ca. 379.000 Spurendatensätze. Im Jahr 2023 konnten bei den nationalen Recherchen über 19.700 Spuren einem Spurenverursacher zugeordnet und mehr als 6.100 Tatzusammenhänge (Spur-Spur-Treffer) etabliert werden. Die Datenbanktreffer müssen in jedem Einzelfall durch die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen bestätigt werden.
Nationaler und internationaler Austausch erkennungsdienstlicher Daten
Auf nationaler Ebene speichert das Bundeskriminalamt biometrische Daten und stellt automatisierte Recherchen zur Personenidentifizierung für den polizeilichen Informationsverbund zur Verfügung. Dieser Service wird auch für zivile Behörden in den Bereichen Asyl/Migration und Visaangelegenheiten angeboten. So übermittelt das BKA z. B. im Kontext Asyl/Migration im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Fingerabdrücke von Asyl-Antragstellern an das europäische EURODAC-System.
Ein internationaler polizeilicher Austausch biometrischer Daten findet beispielsweise im Rahmen der sogenannten Prüm-Kooperation statt, bei der Fingerabdrücke und DNA-Muster mit den Datenbanken von über 24 europäischen Ländern abgeglichen werden, um Straftaten mit internationalen Bezügen zu erkennen und grenzübergreifend agierende Straftäter zu identifizieren. Dabei wurden im Jahr 2023 mit Hilfe des AFIS über 2.100 Treffer erzielt, die Abgleiche von Deutschland versandten DNA-Mustern führten 2023 sogar zu über 13.800 grenzüberschreitenden Treffern.