Bundeskriminalamt (BKA)

DNA-Analytik

Bei vielen Straftaten findet sich am Tatort molekulargenetisch auswertbares Spurenmaterial wie Blut, Speichel, Sperma, aber auch Haare oder Hautpartikel von tatbeteiligten Personen wie Opfern oder Tätern. Geringste Mengen dieses biologischen Spurenmaterials können mit Hilfe von DNA-Analysen einer Person zugeordnet werden.

Ob bei der Identifizierung von unbekannten Toten oder von Opfern von Massenkatastrophen oder bei der Zuordnung von Leichenteilen – die DNA-Analyse ist aus der heutigen Ermittlungsarbeit nicht mehr wegzudenken.

Das am Tatort gesicherte Spurenmaterial wird molekulargenetisch analysiert und das sogenannte DNA-Typisierungsmuster bestimmt. Dieses kann direkt mit dem DNA-Muster einer Vergleichsperson oder dem Datenbestand der DNA-Analyse-Datei (DAD) abgeglichen werden. Übereinstimmungen zwischen dort erfassten Datensätzen können wichtige Anhaltspunkte für die ermittelnden Behörden liefern. Mittlerweile findet zwischen vielen europäischen Staaten ein automatisierter Abgleich der DNA-Datenbanken statt, so dass auch bei grenzüberschreitender Kriminalität wertvolle Ermittlungshinweise gewonnen werden.

Die Bedeutung der DNA-Analyse spiegelt sich wider in der Mitarbeit des Bundeskriminalamtes bei Forschungsprojekten und der Mitwirkung in Gremien auf nationaler und internationaler Ebene.

Was ist DNA?

Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure = DNS, engl. DNA) befindet sich im Zellkern aller Zellen des menschlichen Körpers (mit Ausnahme der roten Blutkörperchen) und besteht aus vier Grundbausteinen – den sogenannten Basen (Cytosin, Guanin, Adenin und Thymin). Die gesamte DNA des Menschen ist aus mehreren Milliarden Einzelbausteinen aufgebaut, die in unterschiedlicher Abfolge leiterartige Doppelstränge bilden. Ca. 97% der gesamten menschlichen DNA ist „nicht-kodierend“, d. h., es sind keine Informationen gespeichert, die Rückschlüsse auf Aussehen oder aber genetische Veranlagungen wie beispielsweise Krankheiten zulassen. Diese Informationen sind auf den übrigen ca. 3% der DNA gespeichert.

Wie funktioniert die DNA-Analyse?

In den “nicht-kodierenden“ Bereichen der DNA existieren Abschnitte, bei denen bestimmte Bausteinabfolgen unterschiedlich oft wiederholt auftreten. Man bezeichnet sie als kurze Tandemwiederholungen (sogenannte STRs, engl. Short Tandem Repeats). Diese werden während der Analyse im Labor mit Hilfe von kommerziell erhältlichen Reagenzien tausendfach kopiert (sogenanntes PCR-Verfahren, engl. Polymerase Chain Reaction) und dann als DNA-Muster sichtbar gemacht.

Die Bestimmung der Anzahl der STRs an bestimmten Orten auf dem DNA-Strang ist das Ergebnis der DNA-Analyse, diese weisen nämlich zwischen verschiedenen Menschen Unterschiede auf und ermöglichen daher eine Identifizierung. Ein spezifischer Ort, an dem die Tandemwiederholungen in ihrer Anzahl bestimmt werden, wird als „Merkmalssystem“ bezeichnet. Die bei der Analyse festgestellte Anzahl der Wiederholungen pro Merkmalssystem wird in einfachen Zahlenwerten (z. B. vWA 16/18) angegeben, die DNA ist somit „typisiert“. Die beiden pro Merkmalssystem angegebenen Werte werden durch die Eltern vererbt, eines ist also das mütterliche, eines das väterliche Merkmal. Zur Identifizierung einer bestimmten Person ist die Untersuchung mehrerer Merkmalssysteme mit den entsprechenden Zahlenwerten erforderlich, die als DNA-Muster zusammengefasst werden.

Das DNA-Typisierungsmuster oder „DNA-Profil“ steht dann z. B. zum Vergleich zwischen Spuren und Personen oder aber für die Speicherung und den Abgleich in nationalen und internationalen DNA-Datenbanken zur Verfügung.

Nähere Informationen zur DNA-Analyse-Datei (DAD)

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