Bundeskriminalamt (BKA)

Spurendaktyloskopie

Die Daktyloskopie ist ein kriminalistisches Verfahren zur Personenidentifizierung anhand der Papillarleistenabbilder (auch Papillarlinien genannt) von Fingern, Handflächen und in seltenen Fällen auch von Fußsohlen. Je nach Untersuchungsmaterial unterscheidet man zwischen der Zehnfingerabdruck- und der Spurendaktyloskopie.

Die Spurendaktyloskopie, die im Kriminaltechnischen Institut des Bundeskriminalamtes angesiedelt ist, befasst sich mit der Untersuchung von Hautleistenspuren, die an Tatorten oder auf kriminalistisch relevanten Gegenständen hinterlassen wurden. Neben der Identifizierung des Spurenverursachers, können die daktyloskopischen Experten durch den Abgleich von Spuren verschiedener Tatorte auch Serientäter entlarven oder Tatzusammenhänge aufdecken.

Für eine Identifizierung werden vor allem das Muster der Papillarleisten (man unterscheidet zwischen Wirbel-, Schleifen- und Bogenmuster) und die anatomischen Merkmale (auch Minutien oder Identifizierungspunkte genannt) herangezogen. In Spur und Vergleichsmaterial müssen die vorhandenen Informationen übereinstimmen. Weitere Kriterien, die die Sachverständigen für ihre Gutachten heranziehen können, sind Abbildungen von Furchen und Falten, von Schweißporen oder auch die Form der Randkantenverläufe der einzelnen Papillarlinien.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Spuren- und der Zehnfingerdaktyloskopie besteht in der Qualität des Untersuchungsmaterials: Während für letztere in der Regel die Abdrücke aller Finger der betreffenden Person zur Verfügung stehen, die mit Hilfe von Druckerschwärze oder mittels Fingerabdruckscanner aufgenommen worden sind, müssen sich die Spurendaktyloskopen zumeist mit einem Fragment eines Finger- oder Handflächenabdruckes begnügen. Die Anforderungen an die Bearbeitenden, diese Hinterlassenschaft des Täters oder der Täterin zu entziffern, sind entsprechend hoch.

Ob Fingerspur oder Zehnfingerabdruckblatt: Beides wird in Deutschland mit den Beständen der zentralen Fingerabdrucksammlung des Bundeskriminalamtes verglichen. Bis zur Einführung des ersten halbautomatischen Datenverarbeitungssystems im Jahr 1976 erfolgte dies rein manuell mit Hilfe von Lupe und Zählnadel am Karteischrank. Seit der Inbetriebnahme von AFIS (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System) im Jahr 1993 erfolgt die Recherche teilautomatisiert – die endgültige Entscheidung über einen „Spurentreffer“ treffen noch immer die daktyloskopischen Sachverständigen im Kriminaltechnischen Institut des Bundeskriminalamtes.

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