Bundeskriminalamt (BKA)

Sprechererkennung

Die Auswertung von akustischem Spurenmaterial kann in vielen Fällen entscheidende Hinweise für die Aufklärung einer Straftat liefern oder einen wesentlichen Beitrag dafür leisten, Straftaten zu verhindern.

Im Fachbereich Sprache, Audio befassen sich Expertinnen und Experten mit der menschlichen Stimme und anderen akustischen Ereignissen. Um tatrelevante Aufzeichnungen zu untersuchen, kommen sowohl auditiv-phonetische Methoden als auch akustische Signalanalysen sowie biometrische automatisierte Verfahren zum Einsatz. Der wissenschaftliche Austausch mit Kollegen auf nationaler und internationaler Ebene sowie eigene Forschung stellen eine hohe Qualität und stetige Verbesserung sicher.

Spurenmaterial sind im Wesentlichen akustische Aufzeichnungsdaten, die z. B. durch Telekommunikationsüberwachungen, verdeckte Aufnahmen oder Notrufe entstanden sein können, aber auch sichergestellte gegenständliche Asservate, wie Anrufbeantworter oder Diktiergeräte.

Untersuchungsmethoden

Sind die Umstände der Entstehung einer Aufnahme im Kontext einer Straftat unbekannt, kann die Auswertung einer Stimme den Ermittlungen dienliche Hinweise liefern. Mithilfe der Methode der Stimmenanalyse (akkreditiert nach DIN EN ISO 17020) wird ein Sprecherprofil erstellt. Dabei werden Aussagen zu Alter, Geschlecht, Muttersprache sowie regionaler und sozialer Prägung eines unbekannten Sprechers oder einer unbekannten Sprecherin getroffen. In zusätzlichen akustischen Signalanalysen können ggf. auch die Entstehungsumstände einer Aufzeichnung ermittelt sowie nichtsprachliche Schallereignisse, z. B. Schlag- oder Schussgeräusche, untersucht werden, um den Tathergang zu rekonstruieren.

Gibt es in einem Verfahren bereits eine bzw. mehrere tatverdächtige Personen, oder steht die Vermutung im Raum, dass es sich bei mehreren unbekannten Stimmen um dieselbe Person handelt, wird ein Stimmenvergleich (akkreditiert nach DIN EN ISO 17020) durchgeführt. Bei dieser Methode werden die zu vergleichenden Stimmproben einer Reihe von gegenüberstellenden Einzelanalysen unterzogen. Die Ergebnisse werden dahingehend bewertet, ob die Befunde insgesamt eher für oder gegen eine Identität zwischen den verglichenen Stimmproben sprechen.

Sind Sprachaufzeichnungen aufgrund akustischer Defizite nicht ausreichend verständlich, können mit den Mitteln der Audiosignalverarbeitung Filterungen eingesetzt werden, um eine Sprachverbesserung zu erzielen. Im Zusammenhang mit akustisch defizitären Aufzeichnungen kommt auch die Methode der phonetischen Textanalyse (akkreditiert nach DIN EN ISO 17020) zur Anwendung, eine auf einer sprachwissenschaftlich fundierten Untersuchung basierende Verschriftlichung des exakten Wortlauts.

Die Methode der auditiven Wahlgegenüberstellung wiederum kann in solchen Fällen helfen, den Täter oder die Täterin zu identifizieren, in denen keine akustische Aufzeichnung der Täterstimme existiert, die Stimme aber von Zeugen gehört wurde, ohne dass das Gesicht des Täters oder der Täterin zu sehen war. Durch ein Wiedererkennungsexperiment wird überprüft, ob die „Ohrenzeugen“ in der Lage sind, eine der Stimmproben als die der verdächtigen Person aus einer Reihe von Stimmproben unbeteiligter Personen zu identifizieren.

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