Bundeskriminalamt (BKA)

Pflanzen-, Tier- und Bodenspuren

Tierspuren

In circa 34% aller deutschen Privathaushalte werden Haustiere gehalten. Insbesondere Hunde und Katzen leben in enger Gemeinschaft mit dem Menschen, so dass deren Haare unvermeidbar etwa in Wohnungen, an Kleidung, in Fahrzeugen direkt oder indirekt übertragen werden. Werden solche Haare als Spurenmaterial gesichert, stehen sie für spätere Vergleichsuntersuchungen zur Verfügung, falls beispielsweise ein tatverdächtiger Hundebesitzer ermittelt werden kann. Bis vor kurzem war an Tierhaaren anhand morphologischer Merkmale lediglich eine Bestimmung der Gattungs- oder Artzugehörigkeit möglich. Mittlerweile gibt es auch ein standardisiertes Verfahren zur DNA-Analyse an Hunden in der Fallbearbeitung, das eine individuelle Zuordnung der Spur eines Hundes zu einem ganz bestimmten Tier ermöglicht. Das können nicht nur Haare, sondern auch Sekrete (z. B. nach Beißattacken) sein. Ein entsprechendes Verfahren steht auch für die Analyse an Hauskatzen zur Verfügung.

Boden- und Vegetationsspuren

Eine Übertragung von Vegetationsspuren wie etwa Blüten- und Blattbruchstücke sowie Samen ist je nach Tatgeschehen nicht zu vermeiden. Bei Ereignisorten im Freien kommt es ebenso häufig zu einer Antragung von Boden in die Profile von Schuhsohlen oder Fahrzeugreifen. Im Verlauf der Ermittlungsarbeiten werden dann meist Schuhe und Kleidungsstücke der Beteiligten, aber auch Gegenstände aus deren persönlichen Besitz, sogar ganze Fahrzeuge sichergestellt, um eine Spurensicherung vorzunehmen.

Die abgenommenen Spuren werden anhand morphologischer Merkmale charakterisiert und bestimmt, mittels analytischer Verfahren ausgewertet sowie mit vom Ereignisort erhobenen Proben verglichen. Bodenproben werden dazu unter geringer Vergrößerung beschrieben (Art, Färbung und Zusammensetzung) und nachfolgend einer geräteanalytischen Auswertung unterzogen. Dazu gehören Korngrößenbestimmung sowie der Einsatz thermoanalytischer und röntgenanalytischer Verfahren.

Die Aussagekraft einer morphologischen Auswertung von pflanzlichen Spuren kann je nach Fragestellung wie auch bei der Untersuchung von Tierhaaren begrenzt sein. Eine individuelle Zuordnung ist anhand rein morphologischer Merkmale nicht möglich. Im Kriminaltechnischen Institut werden fallbezogene Projekte durchgeführt, auch pflanzliche Materialien mittels molekulargenetischer Verfahren zu analysieren. Da Pflanzen überwiegend ortsgebunden vorkommen, kann die individuelle Zuordnung einer Blattspur auch zur Identifizierung eines Ereignisortes führen.

Erstmals gelang es in einem Fall, das Laubblatt einer Eiche aus dem Kraftfahrzeug einer der Tat verdächtigten Person genau einem Baum in einem Waldstück am Leichenfundort zuzuordnen. Pflanzen, die durch Stecklinge vermehrt werden, sind genetisch identisch und können durch eine DNA-Analyse nicht unterschieden werden. Hierin liegt der Ansatz der Untersuchung von Cannabis-Proben aus illegalen Indoor-Plantagen. Durch Einsatz der DNA-Analyse ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Zusammenhang zwischen einer Plantage und dem sichergestellten Ertrag bzw. zwischen vermeintlich unabhängigen Plantagen nachweisbar.

Die neuen Möglichkeiten einer individuellen Zuordnung von Pflanzen- und Tierspuren mithilfe von DNA-Analysen werden – vergleichbar mit der Auswertung von Spurenmaterial menschlicher Herkunft – bahnbrechende Erfolge für die Verbrechensaufklärung liefern.

Bildergalerie Pflanzen- ,Tier- und Bodenspuren