Bundeskriminalamt (BKA)

Raubstopptinten

Im Kriminaltechnischen Institut des BKA werden gefärbte Banknoten untersucht, um festzustellen, ob es sich bei den Verfärbungen um Rückstände von Raubstopptinte handelt. Darunter werden Tintenzusammensetzungen verstanden, mit denen Banknoten im Falle eines Angriffs automatisiert eingefärbt werden, beispielsweise bei Aufbruch, Erschütterung, Explosion eines Geldautomaten oder bei Aktivierung eines Geldsicherungssystems in einer Geldtransportbox. Die Farbe kann anschließend nicht mehr entfernt werden, so dass die Banknoten dauerhaft markiert sind. Farbmuster und Farbtöne von Raubstopptinte können stark variieren. So gibt es rote, grüne, violette, schwarze, blaue Verfärbungen, welche ganze Banknoten bedecken oder auch nur in den Randbereichen sichtbar sind.

Banknoten mit Farbanhaftungen sollten daher generell nicht angenommen werden, denn solche Banknoten könnten aus einer Straftat stammen. Deren Besitz und Verbreitung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Nachweis, ob es sich bei Verfärbungen tatsächlich um Raubstopptintenrückstände handelt, wird im kriminaltechnischen Institut mit Hilfe spezieller Analysenmethoden geführt.

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