Bundeskriminalamt (BKA)

Werkzeugspuren

Bei der Begehung von Straftaten werden häufig Werkzeuge verwendet, z. B. eine Brechstange beim Aufhebeln einer Tür. Ziel einer kriminaltechnischen Werkzeugspurenuntersuchung ist festzustellen, welche Art von Werkzeug dabei verwendet wurde. In vielen Fällen ist eine Identifizierung bzw. ein Ausschluss des individuellen Werkzeugs als Verursacher möglich.

Da die auszuwertenden Spurenmerkmale in der Regel sehr klein sind, werden zur Untersuchung verschiedene Mikroskope verwendet. Das Standardgerät hierfür ist das Vergleichs-Lichtmikroskop, das zur üblichen Ausstattung kriminaltechnischer Laboratorien gehört. Im BKA steht zusätzlich ein Vergleichs-Rasterelektronenmikroskop zur Verfügung, mit dem sonst nicht auswertbare Spuren untersucht werden können.

Unter Werkzeugspuren fallen auch Oberflächenveränderungen, die durch Gegenstände verursacht wurden, die nicht immer ohne weiteres als Werkzeuge eingestuft werden, z. B. Folienschweißgeräte, Papierhefter, Tablettenpressen usw..

Ein anderer Aspekt wird bei der Untersuchung von mechanischen Schließeinrichtungen (Schlösser, Schlüssel) betrachtet. Hier steht meistens nicht die Identifizierung des verursachenden Werkzeugs im Vordergrund, sondern es soll z. B. festgestellt werden, ob eine Schließeinrichtung überwunden, d. h. nicht mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel entsperrt wurde.

Schuhspuren, Reifenspuren

An Tatorten werden häufig Schuhspuren vom Täter hinterlassen. Durch geeignete Spurensicherungsverfahren, z. B. mit speziellen Klebefolien, können die Spuren gesichert und kriminaltechnisch untersucht werden. Ziel ist es dabei, Marke und Modell des verursachenden Schuhs festzustellen. Bei Vorliegen eines in Frage kommenden Verursachers (z. B. Schuh eines Tatverdächtigen) ist es häufig - anhand individueller Fertigungs- und Abnutzungsmerkmale - möglich, einen bestimmten Schuh zu identifizieren oder als Verursacher auszuschließen. Reifenspuren von Fahrzeugen können analog dazu ausgewertet werden.

Passspuren

Bei Straftaten werden oft Gegenstände in mehrere Teile getrennt, z. B. Klebebänder, Folien, Drähte, Glasscheiben. Werden die Teile an verschiedenen Orten aufgefunden, beispielsweise an einem Tatort und im Fahrzeug eines Tatverdächtigen, kann dies ein wichtiger Beweis zur Aufklärung sein.

Im Rahmen einer Passspurenuntersuchung wird festgestellt, ob mehrere Teilstücke einmal eine unmittelbare Einheit gebildet haben oder nicht. Dies erfolgt z. B. durch mikroskopische Auswertung von Bruchflächen, Reißkanten, Fertigungsspuren, Materialinhomogenitäten etc..

Wiedersichtbarmachung entfernter Markierungen

Viele Gegenstände werden durch den Hersteller oder den Besitzer zur eindeutigen Identifizierbarkeit mit Kennzeichnungen versehen, z. B. Seriennummern auf Schusswaffen, Uhren, Fahrrädern, Kraftfahrzeugen. Nach dem Diebstahl solcher Gegenstände werden die Markierungen häufig entfernt, unleserlich gemacht oder durch gefälschte Kennzeichnungen ersetzt, um die ursprüngliche Herkunft zu verbergen. Durch speziell darauf ausgerichtete materialografische Methoden ist es in vielen Fällen möglich, die ursprüngliche Markierung wieder lesbar zu machen. Zum Einsatz kommen sowohl chemische Ätztechniken als auch zerstörungsfreie Verfahren, z. B. Magnetpulverprüfung.

Bildergalerie Formspuren