Bundeskriminalamt (BKA)

Untersuchung von Brandorten

Die Beurteilung des Brandverlaufs sowie der Brandausbruchsstelle und möglicher Zündquellen kann nur am Brandort selbst vorgenommen werden. Als verwertbare Spuren bleiben nur die Brandschäden, die hinsichtlich ihrer Schwere und ihres Verlaufs und unter Berücksichtigung des Brandverhaltens der vorgefundenen Materialien interpretiert werden müssen.