Bundeskriminalamt (BKA)

Chemisch-analytische Beurteilung

Im Zusammenhang mit Sprengstoffdelikten kann die chemisch-analytische Kriminaltechnik wichtige Ansätze für die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft und für die Beweisführung vor Gericht liefern.

Werden bei Durchsuchungsmaßnahmen unbekannte Substanzen beschlagnahmt, sind sie durch hochentwickelte analytische Methoden wie Gas- und Flüssigkeitschromatographie oder Röntgenfluoreszenz- und Röntgenbeugungstechniken eindeutig als Explosivstoffe identifizierbar. Ist ein Explosivstoff bereits detoniert, können hingegen Substanzrückstände an Asservaten mit Hilfe von Ultraspurenanalytik nachgewiesen werden. Als Dienstleister und Auftragnehmer stellt das Kriminaltechnische Institut des BKA den Bundesländern die jeweils geeigneten Methoden zur Verfügung.

Unter die chemische Beurteilung fällt auch die Bewertung von Unterlagen und Anleitungen, beispielsweise aus dem Internet, welche die Synthese von Selbstlaboraten beschreiben. Selbstlaborate sind explosionsgefährliche Stoffe, die nicht nach zugelassenen Vorschriften hergestellt worden sind, sowie veränderte gewerbliche oder militärische Sprengstoffe. Diese Substanzen sind häufig äußerst leicht zu initiieren und unberechenbar. Um die Gefährlichkeit von Substanzen aus solchen Anleitungen zu beurteilen und Methoden für ihren Nachweis zu entwickeln, werden sie auf ihre Eignung als Selbstlaborate überprüft. Dies schließt die Synthese der Substanzen und die Durchführung von Sprengversuchen in enger Zusammenarbeit mit den Experten der Spurenkunde und der Wirkungsbeurteilung ein.