Nach den Ereignissen während der olympischen Spiele 1972 in München kam es zur Aufstellung polizeilicher Spezialeinheiten. Anlässlich der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) 1974 wurde das "Konzept für die Aufstellung und den Einsatz von Spezialeinheiten der Länder und des Bundes für die Bekämpfung von Terroristen" erlassen. Dieses Konzept wird heute allgemein als "Aufstellungserlass für die Spezialeinheiten" bezeichnet.
Für die Mobilen Einsatzkommandos (MEK) wurden die Aufgaben sinngemäß wie folgt präzisiert:
- Beobachtung von Ansatz- und Anlaufpunkten terroristischer Gruppen und Personen bzw. Berufs- und Gewohnheitsverbrecher
- Erkundung möglicher Tatorte, Treffpunkte und Schlupfwinkel dieser Personen
- Verdeckter Zugriff im Einzelfall bei hoher Gefährdung
- Vorfeldbeobachtung zur Verhinderung oder Erschwerung des Einnistens oder der Ausbreitung organisierter Kriminalität und im Bereich des organisierten Bandenunwesens
- Observation und Fahndung auf dem Gebiet der Schwerkriminalität
Später wurde das Aufgabenspektrum für das Mobile Einsatzkommando des Bundeskriminalamtes erweitert:
- Sicherung Verdeckter Ermittler
- Durchführung operativer Maßnahmen im Bereich Kontrollierter Lieferungen
- Verdeckte Suche nach strahlendem Material
Das MEK unterstützt auch andere Ermittlungs- und Fahndungseinheiten des Bundes, der Länder sowie des benachbarten Auslandes.