Für eine effiziente polizeiliche Zusammenarbeit ist es notwendig, die bei den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder anfallenden Informationen zentral zu sammeln und auszuwerten.
Ziel ist es, insbesondere auf dem Gebiet der überregionalen organisierten Kriminalität und anderen gefährlichen Kriminalitätsformen Zusammenhänge von Tätern und Taten festzustellen und kriminelle Strukturen und Potenziale zu entdecken. Auf dieser Grundlage werden Ermittlungsansätze gewonnen sowie Bekämpfungskonzepte erarbeitet und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Die elektronische Datenverarbeitung stellt hierbei ein unverzichtbares Instrument der Kriminalitätsbekämpfung dar. Nur so ist es möglich, große Mengen von Personen- und Sachdaten zu speichern, miteinander abzugleichen und zu analysieren.
Die Feststellung, ob von einer Person Akten, Fingerabdrücke oder sonstige Unterlagen vorliegen, kann im Bundeskriminalamt mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung in Sekunden getroffen werden. Basis der Informationssammlung stellen die Kriminalakten dar.
Diese sind auch heute noch ein unverzichtbares Arbeitsmittel der Polizei. Mit ihrer Hilfe kann der kriminelle Werdegang eines Straftäters nachvollzogen werden. Und hieraus können sich wichtige Anhaltspunkte für polizeiliche Maßnahmen ergeben, wenn der Betreffende erneut als Tatverdächtiger in Erscheinung tritt oder Straftaten mit vorerst noch unbekannten Tätern auf die mögliche Beteiligung bereits bekannter Verdächtiger zu überprüfen sind.
In der Kriminalaktensammlung des Bundeskriminalamtes sind aktuell rund 3.600.000 Personalien von Straftätern registriert. Im Jahr 2015 wurden 205.153 Kriminalakten neu angelegt. Rund 1,2 Mio. der Kriminalakten stehen digital zur Verfügung.
Eine automatische Terminüberwachung sorgt dafür, dass die Daten gemäß den festgelegten Löschungsfristen ausgesondert werden. Damit ist die Aktualisierung ebenso gewährleistet wie die konsequente Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.